Neutrale Klärung medizinischer Sachfragen
Das Wichtigste zuerst: Wer krank ist, ist krank und hat ein Recht auf Genesung. Aber in manchen Fällen sind die Krankenkassen verpflichtet, einzelne Fälle prüfen zu lassen: Zum Beispiel, wenn es sich um eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit handelt oder der Arbeitgeber Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat. Dann beauftragen die Krankenkassen den Medizinischen Dienst mit der Klärung von medizinischen Sachfragen. Deren Fachärzte erstellen dazu eine sozialmedizinische Stellungnahme – per Aktenlage oder meist nach einer persönlichen Begutachtung.
Ein Beispiel: Wenn Versicherte aufgrund von chronischen Rückenschmerzen lange arbeitsunfähig sind, wird geprüft, ob die bisherigen Maßnahmen den Behandlungserfolg optimal unterstützen. Wurden alle Therapien berücksichtigt, damit man wieder dauerhaft beschwerdefrei arbeiten kann? Welche möglichen Untersuchungen oder Reha-Maßnahmen können noch umgesetzt werden? Wie läuft eine Begutachtung ab? Warum ist es für die Versicherte bzw. den Versicherten von Vorteil, diesen Termin wahrzunehmen? Das alles und mehr zeigt ab sofort ein kurzes Erklärvideo der Medizinischen Dienste.
Wir prüfen für Ihre Gesundheit
„Unser oberstes Ziel ist es, zum Wohl des Versicherten und der Versichertengemeinschaft, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder schnellstmöglich wiederherzustellen,“ betont Frau Prof. Dr. Claudia Wöhler, Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern. „Daher möchte ich an dieser Stelle auch gleich klarstellen: Wir erstellen lediglich Stellungnahmen. Unsere Gutachterinnen und Gutachter dürfen nicht in die ärztliche Behandlung eingreifen und auch keine therapeutischen Leistungen verordnen oder gar selbst erbringen.“
Hier sehen Sie das Erklärvideo "Die Begutachtung von Arbeitsunfähigkeit" auf einen Klick.