Für mehr Sicherheit in der Pflege – anlässlich des Welttags der Patientensicherheit
„Die Handlungsempfehlung richtet sich an alle Personengruppen, die Menschen mit Pflegebedarf betreuen und behandeln – allen voran die Pflegenden, aber auch die Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Therapeutinnen und Therapeuten sowie das Management, welches die Rahmenbedingungen für die Pflege mitgestaltet“, betont Prof. Dr. Claudia Wöhler, Vorstandvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern anlässlich des heutigen Welttages der Patientensicherheit. „Pflegebedürftige Menschen sind eine vulnerable Klientel, welche sehr häufig von Multimorbidität und Polypharmazie betroffen ist, mit gleichzeitig erhöhtem Risiko unerwünschter Arzneimittelwirkungen und -wechselwirkungen. Als besonders vulnerabel ist dabei die Gruppe der Personen mit kognitiven Einschränkungen bzw. Demenzen zu sehen, die Probleme und Bedürfnisse meist nicht wie gewohnt ausdrücken können. Bei der Versorgung dieser Klientel ist daher eine große Sorgfalt erforderlich.“
Handlungsempfehlung: systematisch nach den Ursachen von aufforderndem Verhalten suchen
Besonders an Demenz erkrankte Menschen weisen häufig neuropsychiatrische und Verhaltenssymptome auf. Werden bestimmte sedierende Psychopharmaka eingesetzt, besteht das Risiko erheblicher Nebenwirkungen und unerwünschter Ereignisse. Untersuchungen zeigen, dass auffordernde Verhaltensweisen – vor allem bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen – häufig eine Reaktion auf störende Faktoren oder beunruhigende Situationen sind oder durch krankheitsbezogene Zustände wie Schmerz oder durch Nebenwirkungen von Medikamenten ausgelöst werden können. Im Sinne einer verstehenden Diagnostik muss daher versucht werden, die Gründe und Ursachen eines Verhaltens und die Aufforderung, welche sich dahinter verbergen kann, zu verstehen, um eine Veränderung herbei führen zu können. Der Einsatz von Psychopharmaka verlangt eine besondere Sorgfalt.
Die Handlungsempfehlung gibt hier hilfreiche Informationen und stellt einen konkreten Handlungsplan vor. Alle Berufsgruppen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen sollen mit dem Ziel eines adäquateren Psychopharmaka-Einsatzes dazu motiviert werden, das eigene Handeln und die aktuelle Behandlung immer wieder zu reflektieren, über alternative Konzepte der Versorgung nachzudenken und diese, wo immer möglich, im Sinne der Patientensicherheit einzusetzen.