Die Medizinischen Dienste führen in dieser Zeit auch keine Qualitätsregelprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen durch. Anlassprüfungen können und sollen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen weiterhin und bei bekanntwerdenden Defiziten verstärkt durchgeführt werden. Dabei werden strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen – einschließlich Testungen von Prüferinnen und Prüfern – eingehalten.
Auf diese Regelungen haben sich GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Verband der privaten Krankenversicherung verständigt.
Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden während dieser Zeit ebenfalls in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt.
Unter dem Eindruck der weiteren Pandemie-Entwicklung und der für Anfang März 2021 vorgesehenen neuen Beschlüsse von Bund und Ländern wird das weitere Vorgehen erneut zu prüfen sein.
- Verlängerung der gemeinsamen Verlautbarung von GKV-Spitzenverband und MDS zum Umgang mit der Pflegebegutachtung und den Qualitätsprüfungen während der aktuell verlängerten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie (pdf 134 kb)
- Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Umgang des MDK mit dem Coronavirus (PDF 537 KB).