Im Auftrag der Krankenversicherungen:
436.132 gutachtliche Stellungnahmen im Jahr 2022 erstellt
Im Bereich der Ambulanten Versorgung erstellt der Medizinische Dienst Bayern vor allem medizinische Beurteilungen. Insgesamt wurden 436.132 gutachtliche Stellungnahmen im Jahr 2022 erstellt. Davon entfielen die beiden größten Bereiche, nämlich 45,5 Prozent auf stationäre Leistungen und 19,2 Prozent auf Fragen der Arbeitsunfähigkeit. Die weiteren Bereiche sind Leistungen zur Vorsorge/Rehabilitation, Ambulante Leistungen, Hilfsmittel, Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Medizinrecht und Zahnmedizin.
Im Krankenhausbereich prüft der Medizinische Dienst im Auftrag der Krankenkassen unter anderem die Notwendigkeit und Dauer stationärer Behandlungen im Einzelfall sowie die korrekte Abrechnung der geleisteten Behandlungen im Krankenhaus mit den Krankenkassen. Im Jahr 2022 hat der Medizinische Dienst Bayern dabei 189.322 Krankenhausabrechnungen geprüft. Der Anteil der beanstandeten Rechnungen lag bei rund 52 Prozent. Bei diesen 97.045 geprüften Rechnungen wurde die Abrechnung durchschnittlich um € 1.404,00 gekürzt.
„Der Medizinische Dienst Bayern sieht es auch hier als seine Aufgabe an, den bürokratischen Aufwand bei den Leistungserbringern zu verringern und zugleich Transparenz zum Wohl der Versichertengemeinschaft zu ermöglichen“, betont Franz Peter Sichler, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Bayern. „Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Krankenhausreform wird der Medizinische Dienst Bayern auch hier seine Expertise und Kenntnisse einbringen, um die Versorgung der Bevölkerung flächendeckend sicherzustellen.“
Im Auftrag der Pflegekassen:
Fast 400.000 Pflegebegutachtungen und mehr als 2.000 Qualitätsprüfungen im Jahr 2022
Im Bereich der individuellen Pflege prüft der Medizinische Dienst Bayern im Auftrag der Pflegekassen bei den gesetzlich Versicherten in Bayern, ob und wenn ja welcher Pflegegrad vorliegt. Dabei empfiehlt er in den Gutachten ggf. auch Hilfsmittel und/oder Rehabilitationsmaßnahmen. Insgesamt erstellte der Medizinische Dienst Bayern 387.238 Pflegegutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Jahr 2022. Bei 19,1 Prozent wurde eine Einstufung in Pflegegrad 1, bei 28,2 Prozent in Pflegegrad 2, bei 23,3 Prozent in Pflegegrade 3 sowie bei 12,2 Prozent in Pflegegrad 4 empfohlen. Lediglich bei 5,6 Prozent der Begutachtungen wurde eine Einstufung in Pflegegrad 5 empfohlen. Bei 11,6 Prozent konnte keine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden.
Zudem prüft der Medizinische Dienst Bayern für mehr Qualität und Transparenz in der Pflege regelmäßig und aktuell bei Beschwerden die Qualität der ambulanten Pflegedienste und der Pflegeeinrichtungen. Im Jahr 2022 hat der Medizinische Dienst Bayern insgesamt 2.064 Qualitätsprüfung in Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Davon entfielen 1.058 Prüfungen auf ambulante und 1.006 Prüfungen auf stationäre Pflegeeinrichtungen.
„Diese Zahlen zeigen erneut, dass der Medizinische Dienst Bayern für die gesetzlich Versicherten in Bayern einen möglichst raschen Zugang zu den Pflegeleistungen ermöglicht“, erklärt Ludwig Neusinger, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender, stellvertretend für den aus 23 Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrat. „Trotz weiter steigender Auftragszahlen und einer angespannten Personalsituation gerade im Bereich der Pflege werden wir uns auch in Zukunft dafür einsetzen, um zum Wohl der Versicherten eine hohe Qualität in der Pflege sicherzustellen.“