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Pressemitteilung |

Neue Richtlinien zur Begutachtung per Telefon

Der Medizinische Dienst Bund hatte Ende letzten Jahres die Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ergänzt. Sie wurden am 9. Januar vom Gesundheitsministerium genehmigt und sind am 13. Januar in Kraft getreten. Damit sind ab sofort Begutachtungen per Telefon in bestimmten Fallkonstellationen möglich.

Telefonbegutachtungen können eine gute Alternative zum Hausbesuch sein. Aufgrund der positiven Erfahrungen während der Corona-Pandemie hatten sich die Medizinischen Dienste für diese Form der Begutachtung eingesetzt. Mit Blick auf den demografischen Wandel sowie angesichts des Fachkräftemangels kann die Begutachtung in Form eines strukturierten Telefoninterviews sicherstellen, dass die Versicherten zeitnah begutachtet werden können.

Der Medizinische Dienst Bund hatte die Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit vom 29. September 2023 um ein Kapitel zur Begutachtung bei Krisensituationen von nationaler und regionaler Tragweite entsprechend ergänzt. Alle anderen Kapitel der Richtlinien blieben unverändert.

Hintergrund dafür ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Mit diesem Gesetz wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, in bestimmten Fallkonstellationen eine Pflegebegutachtung in Form eines strukturierten Telefoninterviews durchzuführen. Die ergänzten Richtlinien wurden am 21. Dezember 2023 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 9. Januar vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt. Sie treten ab 13. Januar in Kraft.

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