Die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und die Patientin oder der Patient einen Schaden erlitten hat, bejahte der Medizinische Dienst Bayern in 28,3 Prozent – das heißt in 766 Fällen. In 24,4 Prozent der Fälle stellten die Gutachterinnen und Gutachter fest, dass der Behandlungsfehler auch Ursache für den Schaden war – dies trifft auf 660 Fälle zu.
Die festgestellten Fehler betreffen die unterschiedlichsten Erkrankungen und die verschiedensten Behandlungen.
Die Zahlen der Medizinischen Dienste zeigen nur einen kleinen Ausschnitt an Behandlungsfehlern. Zahlreiche Fälle bleiben nach wie vor unbekannt: Zum einen werden sie in Deutschland nicht zentral erfasst; zum anderen werden sie von betroffenen Patientinnen und Patienten nicht als Fehler erkannt und deshalb auch nicht vorgeworfen. „Die Zahlen der Medizinischen Dienste sind nicht repräsentativ, und sie erlauben auch keine allgemeingültigen Rückschlüsse auf die Sicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen“, sagt Dr. Christine Adolph, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern.
Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädieren die Medizinischen Dienste seit Jahren für mehr Transparenz und eine neue Sicherheitskultur, bei der Behandlungsfehler offengelegt, systematisch erfasst und ausgewertet werden. „Nur so kann mit gezielten Maßnahmen die Patientensicherheit gestärkt werden“, betont Dr. Christine Adolph, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern. Das gilt insbesondere für die sogenannten Never Events – Fehler, die oft schwere Folgen haben, aber sicher zu vermeiden wären. So könnten zum Beispiel Checklisten oder Markierungen helfen, folgenschwere Seitenverwechslungen bei Operationen zu verhindern.