Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt.
Die Aufnahme der Hausbesuche und der Qualitätsprüfungen erfolgt unter Berücksichtigung des Impfstatus der Pflegebedürftigen und des regionalen Pandemiegeschehens. Bei den Regelprüfungen und den persönlichen Hausbesuchen werden die Medizinischen Dienste auf die konsequente Einhaltung der Hygieneregeln achten und regelmäßige Testungen der Pflegegutachterinnen und -gutacher sowie Qualitätsprüferinnen und -prüfer vornehmen. Dort wo es aus Infektionsschutzgründen erforderlich ist, kann die Pflegebegutachtung weiterhin in Form eines strukturierten Telefoninterviews stattfinden. Anlassprüfungen in Einrichtungen sind uneingeschränkt möglich.
- Verlängerung der gemeinsamen Verlautbarung von GKV-Spitzenverband und MDS zum Umgang mit der Pflegebegutachtung und den Qualitätsprüfungen während der aktuell verlängerten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie (pdf 134 kb)
- Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Umgang des MDK mit dem Coronavirus (PDF 537 KB).