Telefoninterview als Alternative zum Hausbesuch
Durch die Pflegereform wurde die Möglichkeit geschaffen, das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit bei Folgebegutachtungen übergangsweise mittels strukturierter Telefoninterviews zu prüfen. „Wir freuen uns, dass im Gesetzgebungsverfahren unsere Forderung nach einer Flexibilisierung der Pflegebegutachtung wenigstens in Teilen berücksichtigt wurde“, betont Franz Peter Sichler, Vorsitzender des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Bayern. „Jede Flexibilisierung der Begutachtungsformate trägt dazu bei, auch in Zukunft eine gute pflegerische Versorgung ermöglichen zu können. Speziell, weil auch uns aufgrund des Fachkräftemangels zukünftig immer weniger Pflegefachkräfte zur Verfügung stehen. Es ist jedoch auch klar, dass an diesem Punkt noch viel weitergedacht werden muss, als nur an eine Übergangsregelung oder ein Telefoninterview.“
Förderbudget zur Weiterentwicklung der Pflegebegutachtung
Mit dem PUEG erhalten der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) und die Medizinischen Dienste die Möglichkeit, aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen durchzuführen. Mit dem Budget von bis zu 500.000 Euro pro Kalenderjahr sollen Vorhaben zur Optimierung der Pflegebegutachtung in den Bereichen Digitalisierung, Information und Beratung realisiert werden. „Damit können wir u.a. unsere bestehenden Pilotprojekte, wie die Evaluierung der videobasierten Pflegebegutachtung, fortführen und neue Formen der Pflegebegutachtung schneller in den Regelbetrieb aufnehmen und fallabhängig zum Wohl der Versicherten einsetzen“, erklärt Ludwig Neusinger, Alternierender Verwaltungsratsvorsitzender, stellvertretend für den aus 23 Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrat.
Priorisierung von elektronischer Abwicklung beschleunigt Pflegebegutachtungen
Mit dem PUEG wird der Digitalisierung im Pflegebereich auch gesetzlich Priorität eingeräumt, um die Abläufe zum Wohl der Versicherten zu beschleunigen. Franz Peter Sichler zitiert aus dem PUEG: „In der Praxis werden die Aufträge von einigen Pflegekassen zum Teil noch immer postalisch an den Medizinischen Dienst (…) übermittelt. Da sich infolgedessen die Weiterleitung ab Antragstellung entsprechend nach hinten verschiebt, wird im Sinne der Versicherten den Pflegekassen künftig eine Übermittlung der Aufträge in gesicherter elektronischer Form abverlangt und auf diese Weise eine Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Bearbeitungs- bzw. Begutachtungsfristen unterstützt.“