Zum Inhalt springen

Reibungsloser Übergang

Wenn man unmittelbar nach einem Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt Unterstützung brauchen, muss die Begutachtung besonders schnell gehen. In diesem Fall kann der Sozialdienst des Krankenhauses oder der Rehaklinik für den/die Versicherte/n ein Pflegegutachten beantragen.

Zwischen der bayerischen Krankenhausgesellschaft und der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Bayern gibt es eine vertragliche Vereinbarung, dass Mitarbeiter der Sozialdienste von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen berechtigt sind, für pflegebedürftige Personen einen Antrag auf Schnelleinstufung (Überleitungsgutachten/Nahtlosigkeitsgutachten) zu stellen.

Für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sind die rechts unter "Downloads" aufgeführten Schulungsunterlagen und der Überleitungsbogen zu berücksichtigen und zu verwenden.