Außerklinische Intensivpflege
Außerklinische Intensivpflege ist eine hochspezialisierte Form der medizinischen Behandlungspflege zur aufwendigen Versorgung schwerstkranker Menschen.
Lebensbedrohlichen Situationen sind
- jederzeit und unvorhersehbar zu erwarten und
- führen zu einem unmittelbaren Interventionsbedarf.
Die betroffene Person kann die lebenserhaltenden Interventionen nicht selbst durchführen:
- ständige Interventionsbereitschaft einer entsprechend geschulten Pflegefachkraft
Orte der Versorgung können beispielsweise sein:
- häusliches Umfeld
- stationäre Pflegeeinrichtung
- Wohngemeinschaft für Intensivpflege
Kinder, Jugendliche und Erwachsene können betroffen sein.
Häufige Gründe sind:
- im Halsbereich künstlich angelegter Zugang zur Luftröhre (Tracheostoma mit Trachealkanüle)
- Beatmung mit maschineller Unterstützung
Selten auch (Beispiele):
- Diabetes mellitus Typ 1 in der Einstellungsphase mit lebensbedrohlichen Blutzuckerentgleisungen
- therapierefraktäre Epilepsie mit lebensbedrohlichen Anfällen
- besonders qualifizierte, in Niederlassung oder Klinik tätige Ärzte
- die Krankenkasse
Der MD Bayern wird von der Krankenkasse beauftragt, um sie bei deren Entscheidungsfindung zu unterstützen, insbesondere durch:
- jährliche, persönliche Begutachtungen am Ort der Versorgung
Zum 31.10.2023 besteht im Zuge des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege (§ 37c SGB V). Hieraus leiten sich ab:
- Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Begutachtungsanleitung Außerklinische Intensivpflege des Medizinischen Dienstes Bund
Die Begutachtung vor Ort erfolgt durch:
- ärztliche Gutachterin bzw. ärztlicher Gutachter und/oder
- medizinische Begutachtungsfachkraft
Inhalte sind:
- Einsicht relevanter Dokumentationsunterlagen und Berichte
- Erfassen der Räumlichkeiten und der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel
- Untersuchung der betroffenen Person
Beurteilt werden insbesondere:
- Voraussetzungen für außerklinische Intensivpflege
- Medizinische und pflegerische Sicherstellung
- Potential hinsichtlich der Entwöhnung von einschneidenden Maßnahmen wie einer Beatmung (Weaning) oder dem Vorhandensein einer Trachealkanüle (Dekanülierung).
Veranschlagte Dauer:
- bis zu zwei Stunden
Der MD Bayern informiert auf dem Postweg über den Termin zur persönlichen Begutachtung.
Um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten, ist eine zeitnahe Terminierung erforderlich. Zugleich treten Postlaufzeiten von teils mehreren Tagen auf.
Daher ist es ratsam, werktäglich den Posteingang zu sichten.
Bereitlegen (sofern vorhanden) von:
- Berichte Ihres Hausarztes, von Fachärzten, von Klinik-Aufenthalten und der Therapeuten
- Aktueller Medikamentenplan
- Pflegedokumentation
Bitte informieren Sie uns unter der Telefonnummer 089/159060-5555, falls Sie Ihren Termin kurzfristig absagen müssen, z. B. wegen:
- Krankheit
- kurzfristig notwendig gewordene Krankenhausvorstellung
Ja. Der Widerspruch ist direkt an die Krankenkasse zu richten. Der MD Bayern wird ggf. mit einer erneuten Begutachtung von der Krankenkasse beauftragt:
- Die Einwände und ergänzend eingereichten Unterlagen (z. B. ärztliche Atteste) werden geprüft.
- Es kann eine erneute persönliche Begutachtung, nunmehr durch einen eine andere Gutachterin bzw. einen anderen Gutachter, notwendig werden.