Vorsorge und Rehabilitation
Neue Kraft tanken
Vorsorge und Reha-Maßnahmen sollen uns gesund halten oder nach einer Krankheit wieder schneller zurück in ein möglichst normales Leben führen. Der MD Bayern prüft, ob verordnete rehabilitative Maßnahmen Aussicht auf Erfolg haben.
Rehabilitation und Vorsorge sind verschiedene aufeinander abgestimmte therapeutische Maßnahmen. Umgangssprachlich werden sie auch „Kur“ genannt. Dazu zählen zum Beispiel: Entspannungs- und Aktivierungsübungen, Massagen und Heilbäder, Ergotherapie, psychotherapeutische Gespräche und Lerneinheiten, zum Beispiel zu gesunder Ernährung. Diese Leistungen sollen gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Pflegebedürftigkeit abwenden, vermindern oder ganz beseitigen.
Als Versicherter haben Sie im Vorfeld und nach Eintritt einer Krankheit Anspruch auf geeignete Leistungen der Rehabilitation und Vorsorge. Aber nicht immer ist die Krankenkasse zuständig. Für Erwerbstätige ist beispielsweise auch der Rentenversicherungsträger zuständig. Für Kinder und Jugendliche kann eine Kinder- und Jugendrehabilitation in Frage kommen, etwa bei Asthma oder Diabetes mellitus.
Der MD Bayern ist Berater für Ihre Krankenkasse in allen Fachfragen rund um die Themen Vorsorge und Medizinische Rehabilitation sowie Altersmedizin bzw. Altersheilkunde (Geriatrie).
Beraten Sie sich mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin. Wenn Sie zum Beispiel Angebote wie die fachärztliche Behandlung, Medikamente, Therapien und Hilfsmittel ohne anhaltenden Erfolg genutzt haben, kann Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Rehabilitation verordnen. Der Arzt teilt dies der Krankenkasse mit.
In einem Antragsformular wird anschließend ausführlich dargelegt und medizinisch begründet, warum die beantragte Maßnahme notwendig ist. Die Krankenkasse entscheidet auf der Grundlage des Antrags und des ärztliche Befundberichts über Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der rehabilitativen Maßnahmen.
Die Krankenkasse muss berücksichtigen, dass die Leistungen bedarfsgerecht, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Diese Aspekte kann sie durch den MD begutachten lassen.
Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, jeden vierten Antrag auf Rehabilitationsleistungen durch den Medizinischen Dienst (MD) begutachten zu lassen.
Die Krankenkasse teilt Ihnen und Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin ihre Entscheidung mit. Mögliche Abweichungen von der Verordnung begründet sie.
Es gibt viele verschiedene Reha-Maßnahmen, die für Sie infrage kommen können. Grundsätzlich gilt: ambulant vor stationär. Das bedeutet, dass Sie erst ambulante Angebote an ihrem Wohnort nutzen. Wenn diese nicht ausreichen, kann eine stationäre Maßnahme geeignet sein.
Am einfachsten ist die ambulante oder teilstationäre Rehabilitation in einer Einrichtung in Ihrer Nähe. Dort können Sie tagsüber die Therapieangebote nutzen und danach zurück nach Hause fahren. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine stationäre Rehabilitation für Ihre Gesundheit besser geeignet. Ihre Behandlung findet dann über eine längere Zeit in einer Einrichtung statt. Ein interdisziplinäres Team unter ärztlicher Leitung betreut sie dort individuell und ganzheitlich.
Eine weitere Möglichkeit ist die mobileReha: Alle Maßnahmen werden dabei mit der Hilfe von Fachpersonal bei Ihnen zuhause durchgeführt. Das Reha-Team kann dabei Ihr Wohnumfeld berücksichtigen. Das ist besonders hilfreich, damit Sie zum Beispiel Übungen selbständig fortsetzen können.
Die persönlichen gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen sind für die richtige Wahl entscheidend. Schlaganfälle zum Beispiel erfordern in der Regel eine stationäre Reha-Maßnahme. Ein wichtiges Ziel einer Rehabilitation ist häufig, Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Zu den bekanntesten stationären Vorsorgeleistungen zählen die Mutter-Kind-Kur und die Vater-Kind-Kur in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes. Auch Kinder können stationäre Vorsorgemaßnahmen beanspruchen. Die Leistungen beantragen Sie wie beim Reha-Antrag.
Für die MD-Begutachtung sollten möglichst viele aussagekräftige Befunde und Informationen vorliegen. Die Krankenkassen fordern diese Unterlagen, zum Beispiel Befundberichte, zu Händen des MD an.
Meistens kann der MD anhand der Unterlagen beurteilen, ob die beantragte Maßnahme medizinisch notwendig und für Sie geeignet ist. Der Gutachter oder die Gutachterin des MD prüft
- die Ziele der Rehabilitation,
- ob Aussicht auf einen Erfolg besteht und
- Ihre persönliche Rehabilitationsfähigkeit, also z. B. ob Sie bestimmte Maßnahmen körperlich bewältigen könnten.
Die Gutachter berücksichtigen auch, ob die gesundheitliche Einschränkung vorübergehend ist oder Ihren Alltag dauerhaft beeinträchtigen wird. Nur in wenigen Fällen ist eine persönliche Begutachtung erforderlich.
Nur in wenigen Fällen ist eine persönliche Begutachtung erforderlich. Sie erhalten dann eine schriftliche Einladung von Ihrer Krankenkasse. Die persönliche Begutachtung findet in einer MD-Beratungsstelle in Ihrer Nähe statt. Der Arzt oder die Ärztin des MD Bayern bespricht mit Ihnen alle Aspekte Ihres Rehabilitationsbedarfs. Dazu gehören in der Regel auch eine Untersuchung und eine Beratung zu geeigneten Maßnahmen. Die Gutachter beantworten auch Ihre medizinischen Fragen. Sie greifen aber nicht in die Behandlung Ihres Arztes ein.
Ihre Krankenkasse teilt Ihnen immer schriftlich mit, ob sie eine Rehabilitationsmaßnahme bewilligt oder nicht. Auch dann, wenn Ihr Antrag vom MD begutachtet wurde.
Sollte der MD die beantragte Maßnahme nicht empfehlen, wird dies ausführlich begründet und eine konkrete Alternative aufgezeigt. Auf dieser Basis entscheidet dann die Krankenkasse, ob und in welchem Umfang Vorsorge- bzw. Rehabilitationsleistungen erbracht werden.