Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Innovation auf dem Prüfstand
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind diagnostische und therapeutische Verfahren, deren Nutzen medizinisch noch nicht eindeutig geklärt ist. Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Krankenkasse, ob in Ausnahmefällen die Anwendung dennoch medizinisch empfohlen werden kann.
Erst, wenn der Nutzen und die Wirksamkeit von Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden nachgewiesen wurden, werden diese in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen, das heißt: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür.
Bei der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden müssen die Gutachterinnen und Gutachter sowohl die komplexen gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch medizinische Voraussetzungen einbeziehen. Hinzu kommt die besondere Situation der Person, die den Antrag gestellt hat. Zu berücksichtigen ist auch die aktuelle wissenschaftliche Erkenntnislage.
Bei lebensbedrohlichen oder wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankungen hat die Gesetzgebung Ausnahmen ermöglicht: Sind alle anerkannten Möglichkeiten zur Behandlung ausgeschöpft, können die Krankenkassen ausnahmsweise medizinische Leistungen bezahlen, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind. Voraussetzung dafür ist, dass die neue Methode eine nicht ganz entfernte Aussicht auf Heilung oder auf spürbare Besserung im Krankheitsverlauf verspricht. Dies kann durch ein sozialmedizinisches Gutachten des Medizinischen Dienstes festgestellt werden.