Pflegebegutachtung
Antworten auf Ihre drei wichtigsten Fragen
Pflegebedürftig - oder doch noch nicht?
Erst beraten lassen, dann Antrag stellen. Nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot der gesetzlichen Pflegekassen in Bayern
So stellen Sie einen Antrag zur Pflegebegutachtung
Hier finden Sie alle Informationen des Bundesministeriums der Gesundheit zu Anträgen zur Pflegebedürftigkeit
Termin zur Pflegebegutachtung verschieben?
Nur in echten Notfällen: Jede Verschiebung verzögert die Begutachtung und damit den Leistungsbezug.
Bitte beachten Sie:
Film- und Tonaufnahmen während der Pflegebegutachtung sind nicht gestattet.
Nicht immer ist man sich sicher, ob der Bedarf an Hilfe den man hat, auch ausreichend ist für einen Pflegegrad, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können. Wichtig zu wissen ist, Sie können jederzeit eine Beratung zu möglichen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie noch keinen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Beratung finden Sie unter anderem in den Pflegestützpunkten, Fachstellen für pflegende Angehörige und selbstverständlich bei Ihrer Pflegekasse. Eine telefonische Beratung können Sie aber auch bei der Pflegeberatung Bayern: 0800 - 7721111 erhalten.
Nach Ihrer Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst Bayern eine Begutachtung bei Ihnen durchzuführen. Hierbei werden alle wichtigen Informationen zu Ihrem Bedarf an Hilfe erhoben. Diese Informationen sind die Grundlage für Ihr Gutachten. Das fertige Gutachten wird durch den Medizinischen Dienst Bayern an Ihre Pflegekasse übermittelt. Ihre Pflegekasse benötigt das Gutachten, um zu entscheiden, welche Leistungen Ihnen aus der Pflegeversicherung zustehen.
Weitere Informationen zu den Inhalten eines Gutachtens finden Sie hier.
Der Medizinische Dienst Bayern vereinbart mit Ihnen in der Regel schriftlich oder bei kurzfristigen Terminvergaben telefonisch einen Termin zur Pflegebegutachtung.
Bei schriftlichen Terminankündigungen erhalten Sie einen Fragebogen. Sie können unsere Gutachter unterstützen, indem Sie diesen im Vorfeld ausfüllen und zu Ihrer Begutachtung den ausgefüllten Fragebogen der Gutachterin bzw. dem Gutachter vorlegen. Besonders hilfreich ist es, wenn an Ihrer Begutachtung auskunftsfähige Personen teilnehmen, die Sie pflegerisch unterstützen.
Ebenso hilfreich sind neue Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus, der Medikamentenplan oder neue Berichte Ihrer behandelnden Ärzte.
Falls ein Pflegedienst zu Ihnen kommt, legen Sie bitte auch die Pflegedokumentation bereit.
Ihre Begutachtung erfolgt durch eine Pflegefachkraft des Medizinischen Dienstes Bayern. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine langjährige pflegerische Erfahrung und eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung für die Beurteilung Ihrer Lebenssituation. Unsere Mitarbeitenden sind zusätzlich besonders geschult im Umgang mit Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen Ihnen immer zu Beginn der Begutachtung ihren Dienstausweis. Damit Sie sicher sein können, dass es sich um die angekündigte oder den angekündigten Gutachter/-in des Medizinischen Dienstes Bayern handelt. Sind Sie sich nicht sicher, ob es sich um einen Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes Bayern handelt, wenden Sie sich bitte an unseren Telefonservice unter 089 / 159060-5555 (Montag-Freitag: 08.00-18.00 Uhr).
Sollten Sie noch keine Leistungen von Ihrer Pflegekasse erhalten, können Sie in der Regel mit einer Rückmeldung von fünf Wochen, zwischen Ihrer Antragstellung und der schriftlichen Rückmeldung, durch die Pflegekasse rechnen. Aufgrund der aktuellen Auftragslage sollten Sie mit Verzögerungen im Verfahren rechnen.
Den geplanten Begutachtungstermin, sowie eine Information, welche Unterlagen Sie für die Begutachtung bereithalten sollten, teilt Ihnen der Medizinische Dienst Bayern per Post mit.
Wenn Sie einen Begutachtungstermin nicht wahrnehmen können, z. B. wegen eines Krankenhausaufenthaltes, können Sie über dieses Formular den Medizinischen Dienst Bayern entsprechend informieren. Über das gleiche Formular können Sie auch weitere Gründe einer Verhinderung, z. B. einen Umzug oder weitere Informationen für Ihre anstehende Begutachtung, melden.
Sollte ein angekündigter Begutachtungstermin durch Sie abgesagt werden, wird Ihr Begutachtungsauftrag erneut an die „Auftragsschlange“ angestellt und die Vereinbarung eines neuen Termins wird aufgrund der hohen Auftragseingänge dann deutlich länger dauern.
Unsere Expertinnen und Experten vom Servicetelefon Pflegebegutachtung beraten Sie gerne und gehen mit Ihnen Ihr Gutachten gemeinsam durch. Sie erreichen das Servicetelefon Pflegebegutachtung täglich montags bis freitags von 08.00-16.00 Uhr unter 089 / 159060-5555 oder schreiben Sie uns eine Mail mit Ihrem Rückrufwunsch an pflegeinfo(at)md-bayern.de beziehungsweise nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie können gegen die Entscheidung der Pflegekasse einen Widerspruch einlegen. Dazu haben Sie bis zu einem Monat Zeit. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Widerspruch direkt an Ihre Pflegekasse richten. Ihre Pflegekasse entscheidet dann, ob ein weiteres Gutachten erstellt wird. Wenn Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst Bayern mit einer erneuten Begutachtung beauftragt, werden Ihre Einwände gegen diese Entscheidung geprüft. Sie haben dann die Gelegenheit, dass nachträglich durch Sie eingereichte Unterlagen berücksichtigt werden.
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