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Wirksamkeit auf dem Prüfstand

Neue Präparate und Untersuchungs- und Behandlungsmethoden wecken Hoffnung. Aber sind sie wirklich medizinisch wirksam? Der MD Bayern prüft dies im Auftrag der Krankenkassen.

Der Fachbereich Arzneimittel und Methodenbewertung des MD Bayern kümmert sich um sämtliche Prüffälle von neuen Präparaten, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Wirksamkeit medizinisch nicht oder noch nicht eindeutig nachgewiesen ist und die deshalb noch nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sind.

In der Praxis kommt der Fachbereich immer dann zum Einsatz, wenn die Krankenkasse bezüglich neuer Arzneimittel und Methoden ein Gutachten vom MD Bayern anfordert.

Sollten Sie als Versicherter Fragen zu Arzneimitteln oder Methodenbewertungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Krankenkasse.

Über die Beratung von Auftraggebern hinaus engagiert sich der  MD Bayern auf unterschiedlichen Ebenen im Gesundheitswesen und gibt dort sein Wissen weiter. So ist der MD Bayern unter anderem in der Kommission „off label“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, in der Arbeitsgruppe „Ernährung“ des Unterausschusses Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie in der Kommission „Apherese“ der Krankenkassen/Krankenversicherungen und der Kommission „Qualitätssicherung ambulante Dialyse“ der Krankenkassen/Krankenversicherungen aktiv. Außerdem trägt der MD Bayern in den Sozialmedizinischen Expertengruppen 6 (Arzneimittelversorgung) und 7 (Methoden- und Produktbewertung) sowie in der SEG 4 (Abgrenzungsfragen Evidenzbasierte Medizin) mit seinem Know-How zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit bei der Versorgung onkologischer Patienten bei. Siehe hierzu auch "Off-Label-Use".