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Sie sind pflegebedürftig und haben einen Pflegegrad? Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf die Finanzierung einer Maßnahme, die eine pflegerische Versorgung in Ihrer Wohnung erleichtern oder unterstützen kann. Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für diese sogenannten „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ bewilligen.
 

Voraussetzung für die Bewilligung einer Maßnahme ist:

  • Die Maßnahme ermöglicht die Pflege in Ihrer Wohnung.
  • Mögliche Umbauten erleichtern die Pflege erheblich und verringern die Belastung für Sie beziehungsweise für Ihre pflegenden Angehörigen oder Pflegekräfte.
  • Die Umbaumaßnahmen ermöglicht Ihnen eine selbstständigere Lebensführung.

Mindestens eine dieser drei Kriterien muss erfüllt sein, damit die Pflegekasse einen Teil der Kosten übernehmen kann. Bevor mit den Umbaumaßnahmen begonnen wird, sollte bei der Pflegekasse ein Zuschuss für diese wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen werden. Nur wenn Ihre Maßnahme durch die Pflegekasse bewilligt wurde, erhalten Sie später auch den Zuschuss.

Einen Zuschuss der Pflegekasse gibt es unter anderem für Maßnahmen, die mit einer baulichen Veränderung Ihrer Wohnung verbunden sein können. Beispiele hierfür sind:

  • Türverbreiterungen
  • fest installierte Rampen
  • Treppenlifte
  • pflegegerechten Umbau des Badezimmers (z. B. Einbau einer bodengleichen Dusche)

Wenn sich im Verlauf der Pflege Ihre pflegerische Situation sich so verändert, dass neue Maßnahmen notwendig werden, können diese wieder mit bis zu 4.000 Euro von Ihrer Pflegekasse bezuschusst werden.

Wichtig zu wissen für den Antrag auf „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes“!

Um die entsprechenden Maßnahmen zu beantragen, genügt ein formloses Schreiben an Ihre Pflegekasse, in dem der Zuschuss beantragt wird und die notwendigen Umbauarbeiten beschrieben werden. Hilfreich sind hier Kostenvoranschläge von Handwerkern und Fotos der derzeitigen Wohnsituation.