Ombudsperson
Ombudsperson
Bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Bayern können Sie sich vertrauensvoll an unsere unabhängige Ombudsperson wenden.
Funktion der Ombudsperson im Medizinischen Dienst
Die unabhängige Ombudsperson ist eine externe Stelle, die das bestehende Beschwerdemanagement des Medizinischen Dienstes ergänzt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Transparenz und Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes zu stärken, insbesondere im Hinblick auf Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen. Die Ombudsperson nimmt Anregungen und Beschwerden von Versicherten entgegen, vermittelt in Konfliktsituationen, deckt Unregelmäßigkeiten auf und verhindert systematische Fehlentwicklungen innerhalb des Medizinischen Dienstes.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Ombudsperson nicht befugt ist, die inhaltliche Beurteilung von Gutachtern zu überprüfen oder diesen Weisungen zu erteilen. Ihre Rolle ist rein unterstützend und vermittelnd.
Kurz und knapp
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Ergänzung des Beschwerdemanagements: Die Ombudsperson unterstützt das bestehende System des Medizinischen Dienstes.
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Transparenz und Unabhängigkeit: Sie fördert die Transparenz und Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes.
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Patienten- und Pflegerechte: Die Ombudsperson stärkt die Rechte von Patienten und pflegebedürftigen Personen.
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Beschwerdebearbeitung und Vermittlung: Sie nimmt Beschwerden entgegen und vermittelt in Konfliktsituationen.
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Keine rechtliche Überprüfung: Die Ombudsperson darf keine inhaltlichen Beurteilungen von Gutachtern überprüfen oder Weisungen erteilen.
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Keine rechtlichen Konsequenzen: Die Eingabe an die Ombudsperson hat keine rechtlichen Auswirkungen; Rechtsbehelfe müssen form- und fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Hier erreichen Sie die unabhängige Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Bayern.
Häufige Fragen und Antworten
Was sind die Aufgaben einer Ombudsperson? Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden? Wie unabhängig arbeitet die Ombudsperson? Hier haben wir für Sie einige wichtige Fragen und Antworten zur Ombudsperson zusammengestellt.
ZI: Vollständiges Akkordeon Ombudsperson
Die Ombudsperson ist eine unabhängige Person, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes Bayern bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere bei Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können. Die Ombudsperson berichtet dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und veröffentlicht den Bericht auf ihrer Internetseite.
Durch die Ombudsperson werden die Transparenz und die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes Bayern sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter gestärkt. Ziel ist es, durch die Ombudsperson, eventuelle Unregelmäßigkeiten zu erkennen und zu beseitigen.
Gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Personen können sich an die Ombudsperson wenden. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes Bayern können sich bei Verdacht von Beeinflussungsversuchen durch Dritte vertraulich an die Ombudsperson wenden.
Sie können sich vertraulich mit Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes an die Ombudsperson wenden. Mit Ihrem Einverständnis nimmt die Ombudsperson Kontakt mit der zuständigen Stelle im Medizinischen Dienst auf und bittet um eine Stellungnahme zur Beschwerde. In Konfliktsituationen versucht die Ombudsperson zwischen den Beteiligten zu vermitteln. Bei Beschwerden, Kritik oder Anregungen steht neben der Ombudsperson auch das Beschwerdemanagement in den Medizinischen Diensten zur Verfügung.
Die Ombudsperson soll die Versicherten und die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes Bayern in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken und unterstützen. Die Ombudsperson leistet keine Rechtsberatung.
Die Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienst Bayern angestellt. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Sowohl die Ombudsperson als auch ihre Geschäftsstelle arbeiten unabhängig und frei von Weisungen des Medizinischen Dienstes. Die Unabhängigkeit der Ombudsperson wird durch Gesetze und Richtlinien sichergestellt.
Die Ombudsperson und die Geschäftsstelle achten streng darauf, dass alle Informationen diskret und vertraulich behandelt werden. Soweit es für die Prüfung Ihrer Beschwerde notwendig ist, werden die Angaben mit der Einwilligung der oder des Versicherten an den Medizinischen Dienst Bayern weitergeleitet.
Es gibt für das Ombudsverfahren keine Fristen.
Nein, das Ombudsverfahren ist kostenfrei.
Wenn Versicherte mit dem Ergebnis eines Gutachtens und dem nachfolgenden Leistungsbescheid ihrer Kranken- oder Pflegekasse nicht einverstanden sind, dann können sie dort innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ombudspersonen können keine Widersprüche entgegennehmen und keine Rechtsberatung leisten.