Beschwerde an die Ombudsperson
Wichtiger Hinweis
Die Geschäftsstelle der unabhängigen Ombudsperson ist aktuell nicht erreichbar. Der Zeitraum der Abwesenheit ist momentan nicht absehbar. Bitte probieren Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Bitte beachten Sie, dass Rechtsbehelfe, insbesondere Widersprüche gegen die Entscheidung Ihrer Pflege-/Krankenkasse auch weiterhin form- und fristgerecht bei der Pflege-/Krankenkasse einzureichen sind. Die Eingabe eines Widerspruches an die Geschäftsstelle der Ombudsperson hat keine rechtlichen Konsequenzen.