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Informationen für Versicherte, Angehörige und Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen

Sie stellen erhebliche Mängel in der pflegerischen Versorgung fest oder sind mit der Betreuung durch die Pflegeeinrichtung oder den Betreuungsdienst nicht einverstanden? Dann wenden Sie sich bitte an das Team Beschwerde- und Fachanfragenmanagement des Medizinischen Dienst Bayern.

Alle eingehenden Beschwerden über Pflegeeinrichtungen werden durch das Team Beschwerdemanagement bearbeitet und in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern (ARGE) systematisch überprüft. Grundlage unserer beschwerdebezogenen Arbeit sind die bundesweit einheitlichen Qualitätsprüfrichtlinien und unser gesetzlich definierter Prüfauftrag nach §§ 112 und 114 SGB XI.

Speziell bei Pflegemängeln in stationären Pflegeeinrichtungen haben Betroffene zudem die Möglichkeit, die regional zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) zu informieren.

Gehen Sie bei Pflegemängeln am besten schrittweise vor:

  • Teilen Sie zunächst dem zuständigen Pflegepersonal Ihre Bedenken direkt mit
  • Wenden Sie sich ggf. zusätzlich an die Pflegedienstleitung oder die Einrichtungsleitung
  • Sollten Klärungsversuche mit der Pflegeeinrichtung nicht (ausreichend) Abhilfe schaffen, informieren Sie den Medizinischen Dienst Bayern über die Mängel

Häufige Fragen und Antworten rund um eine Beschwerde