Gemeinsam für Qualität in der Pflege
Die wichtigsten Antworten auf Fragen rund um die Qualitätsprüfung
Als Gutachterinnen und Gutachter sind beim Medizinischen Dienst Bayern Pflegefachkräfte mit einer Weiterbildung im Qualitätsmanagement tätig. Sie müssen selbst alle in der Pflege gearbeitet haben und bringen in der Regel Erfahrung als Pflegedienst- oder Heimleitung mit. So können sie sach- und fachgerecht prüfen und angemessen mit den Pflegebedürftigen umgehen. Darüber hinaus werden unsere Gutachterinnen und Gutachter im ambulanten Bereich von Fachkräften für die Abrechnungsprüfung unterstützt.
In der Prüfung wird unterschieden zwischen Ergebnisqualität und Strukturqualität.
Die Ergebnisqualität betrachtet vor allem die medizinische und pflegerische Versorgung, also ob beispielsweise Medikamente richtig verabreicht und Wunden fachgerecht behandelt werden. Aber auch die Ernährung, Flüssigkeitsversorgung und Körperpflege gehören dazu. Zur Beurteilung der Ergebnisqualität werden bei jeder Qualitätsprüfung in Pflegeinrichtungen mehrere Pflegebedürftige einbezogen, durch unsere Prüfteams persönlich besucht und zur Versorgungssituation befragt.
Die Strukturqualität umfasst hauptsächlich organisatorische Punkte zum Beispiel zum Personal der Pflegeeinrichtung, zu Schulungen und Pflegekonzepten oder zu sozialen Betreuungsangeboten.
Bei ambulanten Pflegediensten wird zudem in der sogenannten Abrechnungsprüfung kontrolliert, ob vereinbarte Leistungen erbracht und korrekt abgerechnet wurden.
Die strukturellen Rahmenbedienungen von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen überprüft der Medizinische Dienst Bayern, indem er abhängig von der Versorgungsform z. B. folgenden Fragen nachgeht:
- Ist ständig ein kompetenter Ansprechpartner für die Pflegebedürftigen erreichbar?
- Sind die Angebote der Betreuung an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen ausgerichtet?
- Ist die Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung der Pflegekräfte ausreichend?
- Ergreift die Einrichtung Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Qualitätsdefiziten?
- Nimmt die Pflegeeinrichtung freiheitseinschränkende Maßnahmen vor?
Qualitätsprüfungen erfolgen je nach Größe der Pflegeinstitution durch ein Team bestehend aus speziell geschulten Pflegefachkräften des Medizinischen Dienstes Bayern. Dieses Prüfteam wird im ambulanten Bereich teilweise durch eine Fachkraft für Abrechnungsprüfungen unterstützt. Qualitätsprüfungen werden – sofern dies gemäß gesetzlicher Vorgaben vorgeschrieben ist – am Vortag angekündigt. Anlassprüfungen (z. B. aufgrund von Beschwerden) finden immer unangekündigt statt.
Die Qualitätsprüfungen dauern je nach Prüfart und Größe der Pflegeinstitution in der Regel ein bis zwei Tage. Die Prüfteams bewerten die Pflegeeinrichtung, den Pflege- oder Betreuungsdienst anhand eines umfangreichen Prüfkataloges. Dazu sprechen sie auch mit den zu pflegenden Personen. Werden Defizite festgestellt, beraten die Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes Bayern die Pflegeeinrichtung und suchen wenn möglich bereits während der Prüfung nach einer gemeinsamen Lösung.
Zu jeder Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes Bayern wird ein Prüfbericht erstellt. Sofern Defizite vorliegen, sind diese im Prüfbericht benannt und es werden durch den Medizinischen Dienst Bayern geeignete Maßnahmen zum Beheben der Defizite vorgeschlagen. Dieser Prüfbericht wird anschließend an die geprüfte Einrichtung und an die Landesverbände der Pflegekassen versandt. Die geprüfte Einrichtung kann dazu Stellung nehmen. Die Landesverbände der Pflegekassen werden über festgestellte Mängel informiert. Sie können dann z. B. eine Wiederholungsprüfung veranlassen, in der geprüft wird, ob die Pflegeeinrichtung entsprechende Maßnahmen innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt hat.
Die Prüfergebnisse zu den Pflegeeinrichtungen werden für die Öffentlichkeit in aufbereiteter Form auf den Portalen der gesetzlichen Pflegekassen online veröffentlicht.
Die Prüfergebnisse zu den Pflegeeinrichtungen werden von den gesetzlichen Pflegekassen online veröffentlicht. Dort können Sie zusätzlich auch direkt nach bestimmten Einrichtungen und Versorgungsangeboten suchen:
- AOK: AOK-Pflegenavigator www.aok.de/pk/pflegenavigator/
- Betriebskrankenkassen: BKK PflegeFinder www.bkk-pflegefinder.de
- Knappschaft-Bahn-See: Pflegelotse www.pflegelotse.de
- Ersatzkassen: Pflegelotse www.pflegelotse.de
Ein konstant hohes Niveau bei der Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages ist uns wichtig. Der Medizinische Dienst Bayern ist als Prüfinstitution für die Qualitätssicherung der Pflege im Freistaat verantwortlich. Um auch für uns selbst eine hohe Qualität zu garantieren, sind verschiedene Qualitätssicherungsmaßnahmen etabliert.
Qualitätssicherungsinstrumente der Qualitätssicherung in der Pflege sind:
- Medizinische Dienst-übergreifende Audits
- Befragungen der Pflegeeinrichtungen und der Landesverbände der Pflegekassen
- Plausibilität der Prüfberichte
- Externe Audits
Darüber hinaus kann der Medizinische Dienst Bayern auf vielfältige interne Qualitätsinstrumente zurückgreifen und entwickelt diese konsequent weiter.
Ambulante Pflegeeinrichtungen wie z. B. Pflegedienste und Sozialstationen erbringen ein breites Spektrum an Leistungen – von der hauswirtschaftlichen Versorgung über die Grund- und Behandlungspflege bis hin zur ambulanten Intensivpflege. Der Medizinische Dienst Bayern prüft verbindliche Qualitätsstandards in ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Grundlage für die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes in ambulanten Pflegeeinrichtungen ist unser gesetzlich definierter Prüfauftrag nach §§ 112 und 114 SGB XI. Die Prüfinhalte sind in der bundesweit einheitlichen Qualitätsprüfungsrichtlinie für ambulante Pflegeeinrichtungen festgelegt, welche Sie hier einsehen können.
Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden auf den Portalen der gesetzlichen Pflegekassen veröffentlicht. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Zusätzlich nehmen wir bei pflegerischen Defiziten in der Versorgung durch ambulante Pflegedienste auch Beschwerden entgegen. Nähere Informationen für Beschwerdeführer/-innen und unsere Kontaktmöglichkeiten haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Teilstationäre Pflegeeinrichtungen übernehmen eine zeitweise Betreuung und pflegerische Versorgung von Pflegebedürftigen, z. B. im Rahmen einer Tages- oder Nachtpflege. Der Medizinische Dienst Bayern prüft verbindliche Qualitätsstandards in teilstationären Pflegeeinrichtungen.
Grundlage für die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes in teilstationären Pflegeeinrichtungen ist unser gesetzlich definierter Prüfauftrag nach §§ 112 und 114 SGB XI. Die Prüfinhalte sind in der bundesweit einheitlichen Qualitätsprüfungsrichtlinie für teilstationäre Pflegeeinrichtungen festgelegt, welche Sie hier einsehen können.
Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden auf den Portalen der gesetzlichen Pflegekassen veröffentlicht. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Zusätzlich nehmen wir bei pflegerischen Defiziten in der Versorgung durch teilstationäre Pflegeeinrichtungen auch Beschwerden entgegen. Nähere Informationen für Beschwerdeführer/-innen und unsere Kontaktmöglichkeiten haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen erbringen eine soziale und pflegerische Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen rund um die Uhr. Der Medizinische Dienst Bayern prüft verbindliche Qualitätsstandards in vollstationären Pflegeeinrichtungen.
Grundlage für die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist unser gesetzlich definierter Prüfauftrag nach §§ 112 und 114 SGB XI. Die Prüfinhalte sind in der bundesweit einheitlichen Qualitätsprüfungsrichtlinie für vollstationäre Pflegeeinrichtungen festgelegt, welche Sie hier einsehen können.
Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden auf den Portalen der gesetzlichen Pflegekassen veröffentlicht. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Zusätzlich nehmen wir bei pflegerischen Defiziten in der Versorgung durch vollstationäre Pflegeeinrichtungen auch Beschwerden entgegen. Nähere Informationen für Beschwerdeführer/-innen und unsere Kontaktmöglichkeiten haben wir hier für Sie zusammengefasst.
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Betreuungsdienste sind ambulante Dienste, die Leistungen der häuslichen, nichtpflegerischen Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen. Der Medizinische Dienst Bayern prüft verbindliche Qualitätsstandards in ambulanten Betreuungsdiensten.
Grundlage für die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes in ambulanten Betreuungsdiensten ist unser gesetzlich definierter Prüfauftrag nach §§ 112 und 114 SGB XI. Die Prüfinhalte sind in der bundesweit einheitlichen Qualitätsprüfungsrichtlinie für Betreuungsdienste festgelegt, welche Sie hier einsehen können.
Zusätzlich nehmen wir bei Defiziten in der Leistungserbringung durch Betreuungsdienste auch Beschwerden entgegen. Nähere Informationen für Beschwerdeführer/-innen und unsere Kontaktmöglichkeiten haben wir hier für Sie zusammengefasst.