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Nach dem Sozialgesetzbuch V (§ 275 Abs. 3) ist der Medizinische Dienst verpflichtet, Ihnen als Versicherte/n im Rahmen eines Prüfauftrags eines Hilfsmittels durch Ihre Krankenkasse beratend zur Seite zu stehen. Daher erhalten Sie bei jedem Abschluss eines Prüfauftrages Ihrer Krankenkasse zu einem Hilfsmittel eine schriftliche Mitteilung des Medizinischen Dienstes Bayern zu einer freiwilligen telefonischen oder auch schriftlichen Beratung in Bezug auf das konkret angefragte Hilfsmittel.

Mit dem Angebot der Hilfsmittel-Beratung möchten wir Versicherte proaktiv informieren und aufklären. Dabei geht es um konkrete Begutachtungsfälle, aber auch um Grundsätzliches zur Hilfsmittelversorgung: Was sind Hilfsmittel, wie läuft die Kostenübernahme ab und wann besteht Anspruch? Ein Beispiel: Wenn man mit einer Software besser kommunizieren kann, ist die Software ein Hilfsmittel, aber der Laptop nicht. Ein weiteres Beispiel: Ein Rollstuhl kann medizinisch notwendig sein, Leuchträder aber nicht. Auch die Frage der Zuständigkeiten ist ein wichtiger Aspekt der Beratungsleistung: Die Leistungsentscheidung trifft immer die Kasse.

Das insgesamt circa 40-köpfige Team beim MD Bayern besteht aus Ärztinnen und Ärzten sowie Technikerinnen und Technikern (u. a. Schuhmachermeister und -meisterinnen) und wird unterstützt durch Team- und Fachassistenzen. Zur Kontaktaufnahme rufen Sie unter der im Schreiben zum Beratungsangebot aufgeführten Telefonnummer des Medizinischen Dienstes Bayern an und bitten um einen Rückruf. Wir achten ohne Gewähr auch darauf, Besonderheiten Ihrer Rückrufwünsche zu berücksichtigen und in der Regel klappt das auch, meist noch am selben Tag bzw. innerhalb der nächsten Werktage.

Eines vorweg: Das Begutachtungsergebnis lässt sich mit einem nachträglichen Gespräch mit dem Beratungsteam des Fachbereichs Hilfsmittel und Medizinprodukte zwar nicht abändern. Aber das Beratungsteam kann Ihnen mit Einblick in das Ihnen vorliegende Gutachten aus neutraler und objektiver Perspektive kompetent und transparent von den vorliegenden Unterlagen über den Vorgang der Begutachtung bis hin zu den Folgen für Ihre Versorgung beratend zur Seite stehen. Auf diese Weise können Ihnen persönlich und diskret komplexe Prozesse erläutert und ggf. Missverständnisse ausgeräumt werden.