Pflegefachkräfte - Pflegeeinstufung nach §14 SGB XI
Hintergrund: Hilfe zu Hause
Stellt ein gesetzlich Versicherter oder sein Vertreter einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, wird die/der Pflegebedürftige zunächst durch den MD Bayern begutachtet. Unter maßgeblicher Berücksichtigung des MD-Gutachtens trifft dann die Pflegekasse die Leistungsentscheidung.
Aufgaben: Alltag im Griff?
Aufgabe der Pflegefachkräfte in der Pflegeeinstufung ist es, den Hilfebedarf der/des Versicherten bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens in den Bereichen Ernährung, Körperpflege, Mobilität (= Grundpflege) und hauswirtschaftliche Versorgung festzustellen. Grundlage der Begutachtung sind bundeseinheitliche Richtlinien.
Durchführung: Begutachten und Beraten
Die Pflegefachkraft fährt nach einem Tourenplan etwa fünf bis sechs Versicherte pro Tag an, um sie in deren häuslicher Umgebung zu begutachten. Mitarbeiter des Logistikzentrums stellen den Plan vorab zusammen. Im Gespräch mit der/dem Versicherten und den pflegenden Angehörigen, der Sozialdienste oder des Heimpersonals und unter Berücksichtigung seiner Alltagssituation erfolgt die gutachterliche Feststellung des Pflegebedarfs. Die Pflegefachkraft arbeitet mit einem Laptop und gibt die festgestellten Ergebnisse vor Ort ein. Nach dem Hausbesuch werden die Gutachten fertig verfasst, um sie dann zur weiteren Bearbeitung an das Logistikzentrum zurückzuschicken.
Neben der Feststellung der Pflegebedürftigkeit berät die Pflegefachkraft den/die Versicherte/n auch hinsichtlich geeigneter Hilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds.
Ausbildung der Pflegefachkraft (m/w/d): Erfahrung und Flexibilität
Pflegefachkräfte, die beim MD Bayern in der Pflegebegutachtung tätig sind, haben nach dem Examen als Gesundheits- und KrankenpflegerIn oder als AltenpflegerIn umfangreiche, mehrjährige pflegerische Erfahrung im stationären und/oder ambulanten Bereich gesammelt und verfügen über Fachweiterbildungen.
Für die Begutachtung von Kindern werden meist Fachkräfte mit Ausbildung zur/m Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn eingesetzt.
Grundsätzlich erfordert die Tätigkeit als Pflegefachkraft in der Pflegebegutachtung hohe Flexibilität, Mobilität (Führerschein Kl. 3/B und PKW) und gute EDV-Kenntnisse.
Einarbeitung: mit Konzept und Mentor
Ein umfassendes Einarbeitungskonzept führt Sie an die neue Tätigkeit als GutachterIn heran. Neben einer allgemeinen Einführung in die Strukturen des MD Bayern weist Sie ein Mentor theoretisch und praktisch in die jeweiligen Handlungsfelder ein.