Beschwerde an die Ombudsperson
Aufgabe der Ombudsperson
Die unabhängige Ombudsperson ist eine externe Stelle, deren Aufgabe es ist, als ein ergänzendes Element des bereits etablierten Beschwerdemanagements des Medizinischen Dienstes zu fungieren. Auf diese Weise soll die Transparenz hinsichtlich der Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter gestärkt werden. Es ist das Ziel, Anregungen und Beschwerden der Versicherten aufnehmen, in Konfliktsituationen zu vermitteln, Unregelmäßigkeiten aufzudecken und systematische Fehlentwicklungen in den Medizinischen Diensten zu verhindern.
Es liegt dabei nicht in der rechtlichen und fachlichen Kompetenz der Ombudsperson, die Beurteilung des Gutachters inhaltlich zu überprüfen oder diesen Weisungen zu erteilen.
Bitte beachten Sie, dass Rechtsbehelfe, insbesondere Widersprüche gegen die Entscheidung Ihrer Kasse auch weiterhin form- und fristgerecht bei der Kasse einzureichen sind. Die Eingabe an die Geschäftsstelle der Ombudsperson hat keine rechtlichen Konsequenzen.