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Damit Schweres leichter fällt

Hilfsmittel sollen Versicherten das Leben mit einer Krankheit oder Behinderung erleichtern. Der MD berät die Krankenkassen individuell zu einem beantragten Hilfsmittel.

Für die Versorgung von Hilfsmitteln sind in der Regel die Krankenkassen zuständig. Sie entscheiden, ob sie die Kosten übernehmen. Zuvor können sie den MD beauftragen, die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels zu prüfen. Das geschieht vor allem dann, wenn es um eine besonders komplexe oder aufwendige Versorgung geht. 

Pflegebedürftige Versicherte haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege. Dazu gehören zum Beispiel Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte.

Die Gutachterinnen und Gutachter des MD Bayern unterstützen verordnende Ärzte zu
allen Detailfragen im Bereich Hilfsmittel. Sie beraten u. a. in folgenden Teilgebieten:

  • Diabetologie
  • Kardiologie
  • Pneumologie
  • Kinderreha
  • Kommunikationselektronik
  • Lymphologie
  • Sowie allgemein in den Bereichen Reha-, Orthopädie- und Medizintechnik

Eine Übersicht aller Hilfsmittel, die durch den Vertragsarzt verordnet werden dürfen, bietet das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Hier erfahren Ärzte auch, welche Anbieter von Hilfsmitteln einen Vertrag mit der jeweiligen Krankenkasse geschlossen haben und folglich verordnet werden können.
Weitere Information zum Thema Hilfsmittel bieten die aktuellen Hilfsmittel-Richtlinien. Verordnenden Vertragsärzten geht das Gutachten des MD Bayern in Kopie zu.

Für Rückfragen steht der MD Bayern Ihnen gerne von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr unter der Nummer 089/159060-5555 zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter koordinieren sämtliche Aufträge im Bereich der Hilfsmittel für alle bayerischen Regionen. Vertragsärzte erhalten über die Hotline direkten Kontakt zum Gutachter ihrer Verordnung.

Häufige Hilfsmittelgruppen