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Ab sofort können alle turnusgemäßen Anträge für 2026 gestellt werden

Die Krankenhäuser haben gem. § 275a Absatz 6 SGB V die Einhaltung von Strukturmerkmalen des vom BfArM herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels nach §301 Absatz 2 SGB V durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie entsprechende Leistungen mit den Kostenträgern vereinbaren und abrechnen. Grundlage der Begutachtung ist die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr.3 SGB V über die regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275a SGB V. In dieser Richtlinie sind die Liste aller prüfungsrelevanten OPS-Kodes und die notwendigen Informationen für die Antragsstellung und Durchführung der Prüfung enthalten.

StrOPS-Richtlinie 2025 veröffentlicht

Das KHVVG ist am 12.12.2024 in Kraft getreten. In diesem werden u.a. Inhalte zu den Leistungsgruppen und zur Durchführung der Prüfungen geregelt. Die Prüfungen sollen aufwandsarm durchgeführt werden. Für die Strukturprüfungen 2025 gilt seit dem 16.01.2025 eine Interims-StrOPS-Richtlinie bis in Kraft treten der neuen „LOPS-Richtlinie“ voraussichtlich im Lauf des 2. Halbjahres 2025. Wie bereits in der Informations-Veranstaltung vom 11.03.2025 angesprochen, empfehlen wir Ihnen Ihre Anträge zur OPS-Strukturprüfung ab April zu stellen. Im Rahmen einer aufwandsarmen Prüfung wird hier der gleiche Prüfzeitraum wie für die Leistungsgruppen herangezogen werden. Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.

Hinweise zur Antragstellung