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Das Wichtigste zu MiMa in Kürze

Für ihre Stellungnahmen benötigen die Gutachterinnen und Gutachter des MD Bayern Berichte und Befunde verschiedener Leistungserbringer. Bei der Übermittlung spielt der Datenschutz eine wesentliche Rolle. Datenschutzkonform werden alle Auftragsunterlagen nach dem zentralen Scan-Prozess vernichtet. Schicken Sie uns bitte keine Originaldokumente, sondern ausschließlich Kopien. Eine Rücksendung der Unterlagen ist leider nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ebenfalls die Speichermedien (USB-Stick, CD, o. ä.) aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zurücksenden können. 

Der Medizinische Dienst Bayern braucht unter anderem Befunde und Entlassungsberichte, Verordnungen für Medikamente und Hilfsmittel oder die Pflegedokumentation für ein fundiertes Gutachten. Neben den Versicherten, Krankenkassen und anderen Sozialleistungsträgern liefern vor allem die Leistungserbringer die erforderlichen Daten. Das Sozialgesetzbuch regelt diesen Datenaustausch in § 276 SGB V.

Die Kranken- und Pflegekassen fordern die Unterlagen für die Begutachtung bei den Leistungserbringern an. Die Mitteilung der Krankenkasse enthält ein Schreiben mit dem Grund für die Begutachtung, einen vorbereiteten Weiterleitungsbogen, eine Vorgangsnummer und die Daten der Patientin beziehungsweise des Patienten sowie einen Freiumschlag.

Die Leistungserbringer übermitteln anschließend die Befunde und andere Informationen direkt an den Medizinischen Dienst. Auf diese Weise wird der Schutz der Sozialdaten sichergestellt. Sobald die Unterlagen eingegangen sind, informiert der Medizinische Dienst Bayern die Krankenkasse über das elektronische Mitteilungsmanagement (MiMa).