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Der Medizinische Dienst Bayern hat den gesetzlichen Auftrag, die Strukturen sowie die Prozesse der Qualität der Leistungen von ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen in Bayern zu überprüfen.

Die Kriterien dieser Überprüfungen sind in den Qualitätsprüfungsrichtlinien festgelegt und gelten bundesweit. Darin bildet das Ergebnis der direkten Pflege einen besonderen Schwerpunkt. Das heißt, es wird beispielsweise geprüft, ob medizinische und pflegefachliche Anforderungen erfüllt sind. Wenn möglich befragen unsere Gutachterinnen und Gutachter die pflegebedürftigen Menschen selbst zu ihrer Zufriedenheit mit der individuellen pflegerischen und betreuerischen Versorgung. Im Vordergrund steht hierbei die Frage, welche Pflege tatsächlich beim Pflegebedürftigen ankommt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden auf den Portalen der gesetzlichen Pflegekassen im Internet veröffentlicht.

Weitere Informationen zu den Qualitätsprüfungsrichtlinien finden Sie auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes Bund.