Behandlungsfehler: Begutachtung durch den MD Bayern
Der Wahrheit auf der Spur
Um zu klären, ob bei Ihrer Behandlung ein Fehler aufgetreten ist, rekonstruieren die Gutachter des MD Bayern, wie Ihre Behandlung abgelaufen ist. In einem Gutachten legen sie anschließend dar, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht.
Vermeidbare Medizinschäden können viele Ursachen haben. Daher spielen bei der Begutachtung für den MD sämtliche Abschnitte der Behandlung eine Rolle. Die Gutachter des MD Bayern untersuchen unter anderem folgende Vorgänge:
- Diagnosestellung
- diagnostische und therapeutische Eingriffe
- Therapiemanagement
- Aufklärung
- pflegerische Maßnahmen
- Organisation und Dokumentation der ärztlichen, zahnärztlichen oder pflegerischen Abläufe
- angewandte Medizinprodukte
Das ist unterschiedlich und hängt davon ab, wie komplex der Fall ist. Wir streben an, dass ein Behandlungsfehlergutachten innerhalb von drei Monaten fertig ist. Je nach Fall kann ein Gutachten jedoch auch deutlich länger dauern.
Abgeschlossene Gutachten schickt der MD Bayern direkt an Sie und ggf. an Ihre Krankenkasse. Das Gutachten ist allgemeinverständlich für medizinische Laien formuliert. Dies ist nicht nur für Sie, sondern auch im Falle einer juristischen Prüfung sehr hilfreich.
Finden die Experten des MD Bayern keinen Hinweis auf Behandlungsfehler, erklären sie die medizinischen Umstände, die für Ihr Behandlungsergebnis verantwortlich waren. Werden Behandlungsfehler erkannt, erhalten Sie und Ihre Krankenkasse ein ausführliches Behandlungsfehlergutachten. Zusätzlich wird der Gutachteninhalt anonymisiert in einer bundesweiten Datenbank erfasst. Ziel ist es, durch regelmäßige Analysen der Datenbank dazu beizutragen, dass Ärzte und Krankenhäuser solche Fehler künftig besser vermeiden können.
Wichtig: Bitte senden Sie nicht unaufgefordert Unterlagen an den MD Bayern. Ihre Krankenkasse teilt Ihnen mit, welche Unterlagen notwendig sind. Sie nennt Ihnen auch die Adresse dafür.
In der Regel braucht der MD folgende Unterlagen:
- Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht
Jede Behandlung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Deshalb müssen Sie Ihre behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Nur so können Sie dem MD und der Krankenkasse Einsicht in Ihre Unterlagen gewähren. Die Krankenkasse kann somit alle relevanten Dokumente und Informationen zu Ihrer Behandlung anfordern. Ein Muster für diese Erklärung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. - Ihre Behandlungsunterlagen
Dazu zählen unter anderem Arztbriefe, Operations- und Pflegeberichte, Bildaufnahmen aus der Radiologie (Röntgen, CT und MRT), Laborwerte.
Tipp: Im ersten Schritt reicht es meist, wenn Sie der Krankenkasse Arztbriefe zu Ihrer Krankengeschichte vorlegen. Die Arztbriefe erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt. Diese Unterlagen zeigen dem Gutachter des MD meist, welche Akten er darüber hinaus noch benötigt. Dazu wird der MD Ihre Krankenkasse benachrichtigen. - Liste behandelnder Ärzte
Führen Sie alle Ärzte auf, die Sie im entsprechenden Zeitraum ambulant behandelt haben. - Gedächtnisprotokoll
Erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll mit allen Informationen zur Behandlung. Beschreiben Sie die Behandlung in chronologischer Reihenfolge. Vermerken Sie unbedingt, wo genau Sie Behandlungsfehler vermuten. Erläutern Sie auch Ihre aktuellen Beschwerden, die Ihrer Meinung nach mit einer falschen Behandlung zusammenhängen.
Diese Checkliste hilft Ihnen beim Erstellen des Gedächtnisprotokolls:- Welche Beschwerden oder Behinderungen sind für Sie die Folge eines Fehlers bei Ihrer Behandlung?
- Können Sie den Behandlungsverlauf beschreiben, in dem aus Ihrer Sicht der Fehler aufgetreten ist? Wie war die zeitliche Abfolge? An welchem Ort / welchen Orten fand die Behandlung statt?
- Wer hat Sie behandelt? Bitte listen Sie möglichst alle Ärztinnen und Ärzte, Therapeuten und Krankenhausmitarbeiter, die an Ihrer Behandlung beteiligt waren, auf.
- Kann jemand Ihre Vermutung bestätigen (Angehörige, Zimmernachbarn, Ärzte, Pflegekräfte)?
- Sind Sie zuvor in einem Aufklärungsgespräch darüber informiert worden, dass der Schaden, den Sie erlitten haben, auftreten kann?
- Haben Sie mit dem behandelnden Arzt / den behandelnden Ärzten über den Schaden gesprochen? Welche Antwort haben Sie erhalten?
Der MD Bayern engagiert sich für mehr Patientensicherheit. Behandlungsfehler werden daher in einer Datenbank gesammelt und ausgewertet. Ziel ist, dass vermeidbare Fehler künftig nicht mehr passieren.
Nur wenn Fehler ernsthaft analysiert werden, kann man aus ihnen lernen. Die Inhalte der Gutachten zu Behandlungsfehlern werden daher in Datenbanken erfasst. Sowohl die Bundesärztekammer als auch die MD-Gemeinschaft sammeln ihre Erkenntnisse in einer eigenen bundesweiten Datenbank. Beide Institutionen veröffentlichen ihre Daten jährlich. Die Zahlen sind auch über ihre Webseiten abrufbar.
Diese Initiative soll die Patientensicherheit in Deutschland weiter erhöhen. Zugleich klärt der MD Bayern über die bestehenden Rechte der Patienten auf und stärkt die Souveränität der Patienten. Dazu trägt auch das Patientenrechtegesetz bei. Es wurde 2013 erstmals als Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) formuliert.