Onkologie
Experten für jeden Fall
Unsere Gutachter des Bereichs Onkologie sind immer auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand. Sie geben Auskunft zu innovativen Krebsmedikamenten, Behandlungsmethoden und alternativen Therapieverfahren.
Auf Basis neuester medizinischer Erkenntnisse unterstützen die MD-Gutachter des Bereichs Onkologie Ärzte und Krankenkassen bei Fragen und Anwendungen zu innovativen Krebsmedikamenten, Behandlungsmethoden und alternativen Therapieverfahren. Zudem gibt der MD Bayern Auskunft zu grundsätzlichen Fragestellungen in der onkologischen Versorgung wie z. B. bei der ambulanten Versorgung von Krebspatienten. Als Versicherter wenden Sie sich mit Ihren Anliegen direkt an Ihren Arzt. Dieser bildet die Schnittstelle zur Krankenkasse, die Ihnen wiederum Auskunft zur jeweiligen Behandlungsmethode und Medikation gibt.
Der MD wird immer dann aktiv, wenn ein Arzt ein Medikament außerhalb der vorgesehenen Zulassung, also "Off-Label", im Bereich Onkologie einsetzen möchte und die Krankenkasse den MD mit der Überprüfung beauftragt. In der Regel handelt es sich hier um hochkomplexe Einzelfälle. Die Schwere der Krankheit fordert zudem eine Begutachtung innerhalb weniger Tage. Da sich die medizinischen Erkenntnisse im Bereich Onkologie außergewöhnlich schnell fortentwickeln, verfügt der MD Bayern über eine eigene Experten-Hotline. Die Experten-Hotline stellt sicher, dass sich die MD-Gutachter an allen Standorten in Bayern jederzeit zum aktuellen Wissensstand informieren können.
Um die Verwendung eines Medikamentes "Off-Label" sozialmedizinisch zu beurteilen, prüft der MD im Wesentlichen drei Voraussetzungen:
- Das Medikament wird zur Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer beeinträchtigenden) Erkrankung eingesetzt.
- Es steht keine Behandlungsalternative zur Verfügung.
- Es gibt sichere Belege dafür, dass mit dem Medikament oder Verfahren ein Behandlungserfolg erzielt werden kann.
Seit dem sogenannten Nikolaus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 gilt zudem der Grundsatz: Je seltener eine Erkrankung ist, umso weniger hoch müssen die Anforderungen sein, um ein Medikament „Off-Label“ einsetzen zu können.