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Ambulante Soziotherapie

Bei schweren psychischen Erkrankungen kann eine ambulante Soziotherapie helfen. Damit Patienten ihre Ziele erreichen, unterstützen die MD-Experten der Fachbereiche Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologie sowie der psychosomatischen Medizin die verordnenden Fachärzte, Soziotherapeuten und Krankenkassen.

Gesetzlich Versicherte, die psychisch schwer erkrankt sind, haben Anspruch auf ambulante Soziotherapie. In der Regel sind die Betroffenen selbst nicht in der Lage, die dafür notwendigen Schritte anzustoßen, weshalb diese meist von Angehörigen, Freunden, engen Vertrauten oder falls bereits vorhanden von einem gesetzlichen Betreuer übernommen werden.

Sie als Angehöriger wenden sich gemeinsam mit dem Betroffenen an einen Arzt Ihres Vertrauens, der allerdings ein Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenversicherung sein muss. Dieser überweist Sie an einen Facharzt, der dann nach entsprechenden Diagnosen die Ausarbeitung eines individuellen Behandlungsplans bei einem Soziotherapeuten in die Wege leitet. Anschließend beantragt der Facharzt oder Soziotherapeut für den Betroffenen eine ambulante Soziotherapie bei dessen Krankenversicherung.

Um den Anspruch auf Leistung für Ihren Angehörigen zu prüfen, kann die Krankenkasse den MD einschalten, der eine beratende Funktion einnimmt. Den Leistungsbescheid erhält der Betroffene bzw. dessen gesetzlicher Betreuer direkt von der Krankenkasse, die in allen Belangen als primärer Ansprechpartner fungiert. Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen der ambulanten Soziotherapie sind den Soziotherapie-Richtlinien gemäß
§ 92 SGB V zu entnehmen.

Die ambulante Soziotherapie ist gemäß § 37 a SGB V eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verbesserung der ambulanten Versorgung von Patienten. Versicherte haben allerdings neben Zuzahlungen für die Therapie auch einen Teil der Kosten für eventuelle Arzneimittel, Fahrtkosten, Heilmittel, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege zu leisten.

Gut zu wissen: Ohne Genehmigung der Krankenkasse können dem Versicherten bereits vorab fünf Probestunden zur Analyse der Notwendigkeit einer ambulanten Soziotherapie verordnet werden, die allerdings bei späterer Genehmigung auf das Gesamtkontingent von maximal 120 Zeitstunden anzurechnen sind.