Über den Medizinischen Dienst Bayern
Fachlich kompetent und unabhängig
Der Medizinische Dienst Bayern ist der medizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst. Meist im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch anderer Institutionen im Gesundheitswesen, ist der Medizinische Dienst Bayern für über 10 Millionen gesetzlich Versicherte in Bayern zuständig. Zudem führt der Medizinische Dienst Qualitäts- und Strukturprüfungen für Pflegeheime und Krankenhäuser durch. In Deutschland gibt es insgesamt 15 Medizinische Dienste.Der Medizinische Dienst Bayern ist der größte Medizinische Dienst in Deutschland.
Wir über uns
In Deutschland hat der Gesetzgeber festgelegt, dass jeder gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte Anspruch auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Gesundheitsversorgung hat. Welcher Leistungsanspruch sich daraus für gesetzlich Versicherte ergibt, legt im Rahmen des Sozialgesetzbuches der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest, ein Gremium aus Vertretern der Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen) und Leistungserbringer (Krankenhäuser, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Zahnärztinnen und Zahnärzte) sowie mitberatenden Patientenvertreterinnen und -vertretern.
Damit über diesen Leistungsanspruch nach medizinischen und pflegefachlichen Kriterien unabhängig und in ganz Deutschland einheitlich entschieden wird, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Kranken- und Pflegekassen medizinische und pflegefachliche Voraussetzungen für Leistungsentscheidungen durch den unabhängigen Medizinischen Dienst prüfen lassen können bzw. müssen (siehe SGB V und SGB XI). Aufgabe des Medizinischen Dienstes ist es, den Auftraggeber in gutachtlichen Stellungnahmen medizinische und pflegefachliche Bewertungen bzw. wie im Fall von Struktur- und Qualitätsprüfungen die Ergebnisse in Form von Bescheinigungen bzw. Berichten zur Verfügung zu stellen.
Das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes Bayern umfasst in erster Linie die Beratung der Kranken- und Pflegekassen in allen Grundsatzfragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung, versichertenorientierte Einzelfallbegutachtung und Qualitätsprüfung. Mit den letzten Gesetzesänderungen sind auch Prüfungen im Auftrag anderer Institutionen im Gesundheitswesen als neue gesetzliche Aufgaben hinzugekommen.
Das gesamte Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes wird im Sozialgesetzbuch (SGB V und SGB XI) definiert. Hier einige konkrete Beispiele, in welchen Fällen der Medizinische Dienst im Einsatz ist:
- Stellt eine gesetzlich versicherte Person bei ihrer Pflegekasse den Antrag auf eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung, beauftragt diese den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Der Medizinische Dienst ermittelt den bestehenden Pflegegrad und nimmt im Pflegegutachten auch Stellung zu dem eventuell vorliegenden Bedarf auf eine Hilfsmittelversorgung und bzw. oder eine Rehabilitationsmaßnahme.
- Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler können sich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden, die den Medizinischen Dienst mit der entsprechenden Begutachtung beauftragen kann. Die Ärztinnen und Ärzte des Medizinischen Dienstes erstellen auch Gutachten zum medizinischen Bedarf an neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Einzelfall oder beurteilen diese im Rahmen von sog. Grundsatzgutachten. Der Medizinische Dienst prüft und kontrolliert die Qualität von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten.
- Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Krankenkassen auch, ob bei Anträgen auf Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen die medizinischen Voraussetzungen für die Leistung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegen. Wurde bei einer versicherten Person vom behandelnden Arzt über einen längeren Zeitraum Arbeitsunfähigkeit festgestellt, kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung des Falles beauftragen.
Ziel des Medizinischen Dienstes Bayern ist eine medizinisch bzw. pflegefachlich fundierte, kompetente und sachgerechte Begutachtung und Beratung. Der Ausbau und die Sicherung der medizinischen und pflegefachlichen Kompetenz und die fachliche Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für den Medizinischen Dienst Bayern an erster Stelle. Unser Motto lautet: „Agieren statt reagieren“. Deshalb arbeiten wir ständig an Optimierungen unseres Service.
Der Medizinische Dienst Bayern ist umlagefinanziert. Die Umlage pro Mitglied wird zu 50 Prozent von der Krankenkasse und zu 50 Prozent von der Pflegekasse getragen. Im Jahr 2023 beträgt die Umlage 20,80 Euro je Mitglied. Maßgebend für die Umlage ist die Anzahl der bei den einzelnen Krankenkassen versicherten Mitglieder am Stichtag 1. Juli des Geschäftsjahres.
Der Medizinische Dienst Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 278 SGB V) und untersteht der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention. Seine Organe sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, stellt den Haushaltsplan fest, prüft die jährliche Betriebs- und Rechnungsführung, stellt die Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben des Medizinischen Dienstes unter Beachtung der Richtlinien und Empfehlungen des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 SGB V auf, errichtet Nebenstellen und löst sie auf und wählt und entlastet den Vorstand.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Medizinischen Dienstes nach den Richtlinien des Verwaltungsrates. Er stellt den Haushaltsplan auf und vertritt den Medizinischen Dienst gerichtlich und außergerichtlich (§ 279 SGB V).
Der Medizinische Dienst Bayern versteht sich als moderner Dienstleister im Gesundheitswesen. Oberstes Unternehmensziel ist die fachlich korrekte und kompetente medizinische und pflegefachliche Begutachtung und Beratung. Darüber hinaus wollen wir den ständigen Wandel unserer Gesellschaft und unseres Gesundheitswesens kontinuierlich konstruktiv mitgestalten, und sinnvolle Innovationen wirkungsvoll unterstützen. In der Praxis bedeutet das:
- rechtzeitig geeignete Beratungsleistungen zur Verfügung zu stellen
- neue Beratungsfelder zu entwickeln
- auch auf Bundesebene aktiv bei der Gestaltung einer effizienten medizinischen und pflegerischen Versorgung mitzuwirken.
Der Begriff Compliance bedeutet im engeren Sinne Rechtskonformität und Einhaltung von Gesetz und Recht durch ein Unternehmen und seine Mitarbeitenden sowie Integrität, Redlichkeit und Geschäftsethik.
Ziel dieses Verhaltenskodex ist es, für alle Mitarbeitenden verbindliche Standards festzulegen, um Situationen vorzubeugen, die die Rechtmäßigkeit und Redlichkeit des Medizinischen Dienstes Bayern in Frage stellen können.
Der Medizinische Dienst Bayern ist vordergründig daran interessiert,
- die Mitarbeitenden in Bezug auf die Regelungen zu sensibilisieren,
- Verstöße zu unterbinden,
- eine positive Compliance - Kultur zu entwickeln als auch
- die Mitarbeitenden und Geschäftsverantwortlichen durch ein Compliance - orientiertes Handeln vor Risiken zu schützen.
Wir als Medizinischer Dienst Bayern setzen uns dafür ein, dass unser Unternehmen sowohl intern als auch extern ökonomisch, ökologisch und sozial handelt. Als moderner Dienstleister mit hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leisten wir einen Beitrag zum effizienten Einsatz der Mittel im Gesundheitswesen. Unsere Expertise bringen wir auch in Projekte ein, die sich der Weiterentwicklung der medizinischen und pflegerischen Versorgung widmen. Lesen Sie hier mehr über unser Engagement: Corporate Social Responsibility.
Nicht in jedem Fall fällt das Ergebnis einer Begutachtung oder Beratung zur Zufriedenheit aller Beteiligten aus – dies kann sich sowohl auf das Ergebnis als auch auf Abläufe im Prozess beziehen. Um die vom Medizinischen Dienst Bayern beeinflussbaren Ursachen für Unzufriedenheit langfristig abzubauen, praktiziert der Medizinische Dienst Bayern ein Beschwerdemanagement. Das Beschwerdemanagement wird nicht nur als Möglichkeit verstanden, um Fehlhandlungen im Einzelnen zu korrigieren, sondern auch als Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung der Leistungen und Abläufe gesehen.
Der Medizinische Dienst Bayern bietet Versicherten, Leistungserbringern oder Krankenkassen dafür eine einfache und barrierefreie Möglichkeit, um Beschwerden einzureichen. Nutzen Sie unser Beschwerdeformular.
Durch das MDK-Reformgesetz wurde eine neue Anlaufstelle für Beschwerden eingeführt. An diese unabhängige Ombudsperson, die es in jedem Medizinischen Dienst geben wird, können sich sowohl die Versicherten bei Beschwerden als auch Beschäftigte der Medizinischen Dienste bei Unregelmäßigkeiten, insbesondere bei Beeinflussungsversuchen durch Dritte vertraulich wenden. Die Ombudsperson ist somit ein weiteres Element im bestehenden Beschwerdemanagement, um Fehlentwicklungen aufzudecken und zu vermeiden.
Sie können Ihre Beschwerde schriftlich über das Beschwerdeformular einreichen.
Die Postanschrift lautet:
Medizinischer Dienst Bayern
Ombudsperson
Haidenauplatz 1
81667 München