Rehabilitationssport
Zurück ins Leben
Reha-Sport und Funktionstraining sollen Ausdauer und Kraft stärken, körperliche Funktionen verbessern und neues Selbstvertrauen geben. Der MD Bayern berät die Krankenkassen zu den Voraussetzungen.
Reha-Sport und Funktionstraining kommen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht. Rehabilitationssport ist eine speziell entwickelte Leistung für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen und soll Ausdauer und Kraft stärken. Das Funktionstraining soll dabei unterstützen, die Betroffenen möglichst dauerhaft in die Gesellschaft und das Arbeitsleben eingliedern zu können. Laut Gesetzestext gelten all jene Menschen als behindert, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate durch körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen erheblich beeinträchtigt sind (siehe § 2 Abs. 1 SGB IX)
Reha-Sport und/oder Funktionstraining werden durch einen Vertragsarzt – beispielsweise durch Ihren Hausarzt – verordnet und muss anschließend von Ihnen als Versicherter bei der Krankenkasse beantragt werden. Um Ihren Leistungsanspruch zu prüfen, kann die Krankenkasse den MD einschalten, der eine beratende Funktion einnimmt. Bitte tragen Sie Ihren Fall direkt bei Ihrer Krankenkasse vor, auch Ihren Leistungsbescheid erhalten Sie direkt von Ihrer Krankenkasse. Sie ist in allen Belangen Ihr erster Ansprechpartner.
Alle Details zu Rehabilitationssport/Funktionstraining sind der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining zu entnehmen. Über weitere Leistungen im Rahmen der Rehabilitation informiert § 43 SGB V.
Die Gründe für Rehabilitationssport und Funktionstraining sind vielfältig. Beide verfolgen als Ziel die langfristige und nachhaltige Hilfe zur Selbsthilfe. Konkret bedeutet dies, dass Versicherte in der Lage sein sollen, Selbsthilfepotenziale zu aktivieren, die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit zu stärken sowie den Versicherten zu motivieren, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen. Klassisches Beispiel hierfür sind Patienten, die anschließend auf eigene Kosten weiter in der bisherigen Gruppe oder in einem Verein Sport treiben.
Reha-Sport und Funktionstraining werden unter anderem verordnet bei
- Schäden der inneren Organe wie nach Schlaganfall, bei Diabetes und Asthma Bronchiale
- orthopädischen Beschwerden wie Arthrose, Gelenk- und Wirbelsäulenproblemen
- Unfällen, die Frakturen der Extremitäten oder Bandverletzungen zur Folge hatten
- generellen Erkrankungen wie Übergewicht.
Wichtig: Bitte senden Sie nicht unangefordert Unterlagen an den MD Bayern. Ihre Krankenkasse wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen benötigt werden und an welche Adresse diese gesendet werden müssen.
Die Gutachter des MD prüfen, ob eigenverantwortliche Übungen ausreichen oder ob eine Behandlung in der Gruppe und unter ständiger Anleitung stattfinden muss. Dazu benötigt der MD:
- vollständig ausgefüllte Verordnung des Vertragsarztes (Formular für Kassenärzte)
- ggf. weitere Untersuchungsbefunde und Arztberichte
Gut zu wissen: Bei Unklarheiten der medizinischen Unterlagen suchen die Gutachter des MD Bayern zur Abklärung des Sachverhaltes das Gespräch mit dem behandelnden Arzt des Versicherten.
Die Begutachtung findet in der Mehrzahl der Fälle nach Aktenlage statt. Sollte dies zur Abklärung nicht ausreichen, kann gezielt eine persönliche Untersuchung durchgeführt werden.
Falls die medizinischen Voraussetzungen für Reha-Sport nicht gegeben sind, teilt der MD Empfehlungen zu alternativen Maßnahmen mit.
Gut zu wissen: Der MD gibt in seinem Gutachten lediglich eine Empfehlung ab, die leistungsrechtliche Entscheidung trifft die Krankenkasse.