Strukturprüfung im Krankenhaus
Ab sofort können alle turnusgemäßen Anträge für 2025 gestellt werden
Die Krankenhäuser haben gem. § 275d Abs.1 SGB V die Einhaltung von Strukturmerkmalen des vom BfArM herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels nach §301 Absatz 2 SGB V durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie entsprechende Leistungen mit den Kostenträgern vereinbaren und abrechnen. Grundlage der Begutachtung ist die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr.3 SGB V über die regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V. In dieser Richtlinie sind die Liste aller prüfungsrelevanten OPS-Kodes und die notwendigen Informationen für die Antragsstellung und Durchführung der Prüfung enthalten.
StrOPS-Richtlinie 2025 veröffentlicht
Der Medizinische Dienst Bund hat die aktualisierte Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen in der Version für das Jahr 2025 veröffentlicht. Sie tritt am 16. Januar 2025 in Kraft. Sie überbrückt den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Richtlinie für die Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL) auf Basis des Ende 2024 verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.
Die StrOPS-RL 2025 ist eine Übergangslösung. Am 12. Dezember 2024 ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass der Medizinische Dienst in Zukunft OPS-Strukturmerkmale sowie Leistungsgruppen prüft und diese Prüfungen miteinander verzahnt und aufwandsarm ausgestaltet. Diese Änderungen aus dem KHVVG werden erst wirksam, wenn der Medizinische Dienst Bund eine entsprechende Richtlinie erlassen hat. Dafür hat der Gesetzgeber eine Frist bis 12. Juni 2025 vorgesehen. Deshalb sind die Änderungen aus dem KHVVG in der StrOPS-Richtlinie 2025 nicht berücksichtigt. In der späteren sogenannten LOPS-Richtlinie werden die im KHVVG vorgesehenen Leistungsgruppenprüfungen sowie die Änderungen zum Prüfverfahren der OPS-Strukturprüfungen vollständig berücksichtigt und umgesetzt. Das betrifft unter anderem die verbindliche Verwendung von Nachweisen und die Digitalisierung des Verfahrens. Die neuen Regelungen für die OPS-Strukturprüfungen werden ab dem zweiten Halbjahr 2025 anwendbar sein.
Abrechnungsrelevante OPS-Kodes
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2024 vergütungsrelevant werden. Die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS-Kodes der Anlage 2b (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b) werden auf dieser Seite veröffentlicht, wenn ein OPS-Kode der Anlage 2b vergütungsrelevant wird.
Hinweise zur Antragstellung
Hinweis
- Die Beantragung erfolgt je Standort des Krankenhauses.
- Für jede Antragsart ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Turnusgemäße Prüfungen sind über einen Sammelantrag zu übermitteln.
- Für speziell gekennzeichnete OPS-Kodes sind alle Stationen bzw. Einheiten mit der jeweiligen Bezeichnung anzugeben.
StrOPS Anträge bzw. Unterlagen über das MD-Portal:
Ab sofort können Sie Ihre StrOPS-Anträge und die dazugehörigen Unterlagen zur Strukturprüfung auch über das MD-Portal einreichen.
Wir bitten Sie den Antrag sowie die Unterlagen gemäß Anlage 5a und 6a der Richtlinie getrennt nach OPS als separate pdf-Dateien zu senden um eine korrekte Zuordnung zu gewährleisten.
Voraussetzungen für die Beantragung
Antragstellung - Formular gemäß Anlage 1a (StrOPS RL 2025)
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2025 vergütungsrelevant werden. Sobald dies erkennbar ist – frühestens ab Oktober 2024 – werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b auf dieser Seite veröffentlicht (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).
Aktuelles zum OPS 8-98b.3
Für die Strukturprüfung des OPS 8-98b.3 (Sonstige multimodale Komplexbehandlung: Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls: Mit Anwendung eines Telekonsildienstes) ist für Kliniken, die mit einem der vier Schlaganfallnetzwerke (TEMPIS, STENO, TRANSIT, NEVAS) zusammen arbeiten, die Übermittlung der netzwerkbezogenen Unterlagen (Dienstpläne des Netzwerkzentrums, Qualifikationsnachweise der Netzwerk-Fachärzte, Kooperationsvertrag mit dem Netzwerk) nicht erforderlich. Diese werden einmalig im Netzwerkzentrum geprüft.
-
Existiert bereits ein Vorgang, ist die Angabe unseres Aktenzeichens für eine korrekte Zuordnung wichtig (siehe gelbe Markierung)
- Das Feld Antragsnummer wird demnächst als Pflichtfeld rausgenommen. Bis dahin können Sie eine x-beliebige Nummer eingeben, auch Text ist möglich
- Nach erfolgtem Hochladen aller notwendigen Dokumente, muss der Vorgang durch Sie mit dem Button „Abschließen“ abgeschlossen werden. Erst dann wird der Auftrag an den MD übermittelt.
Hinweis
Die folgenden Formulare sind anzuwenden bei:
Links 2025
Selbstauskunftsbögen 2025
Vorabinformationen zur StrOPS Prüfung
Für Vor-Ort-Prüfungen:
- Jeweiliger Selbstauskunftsbogen (Anlage 5a) in Kopie vorliegend
- Alle erforderlichen Unterlagen gemäß Anlage 6a vorliegend sowie ggf. Möglichkeit zur Besichtigung der Räumlichkeiten, apparative Ausstattung
- Verfügbarer WLAN-/Internetzugang sichergestellt