Strukturprüfung im Krankenhaus
Ab sofort können alle turnusgemäßen Anträge für 2026 gestellt werden
Die Krankenhäuser haben gem. § 275a Absatz 6 SGB V die Einhaltung von Strukturmerkmalen des vom BfArM herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels nach §301 Absatz 2 SGB V durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie entsprechende Leistungen mit den Kostenträgern vereinbaren und abrechnen. Grundlage der Begutachtung ist die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr.3 SGB V über die regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275a SGB V. In dieser Richtlinie sind die Liste aller prüfungsrelevanten OPS-Kodes und die notwendigen Informationen für die Antragsstellung und Durchführung der Prüfung enthalten.
StrOPS-Richtlinie 2025 veröffentlicht
Das KHVVG ist am 12.12.2024 in Kraft getreten. In diesem werden u.a. Inhalte zu den Leistungsgruppen und zur Durchführung der Prüfungen geregelt. Die Prüfungen sollen aufwandsarm durchgeführt werden. Für die Strukturprüfungen 2025 gilt seit dem 16.01.2025 eine Interims-StrOPS-Richtlinie bis in Kraft treten der neuen „LOPS-Richtlinie“ voraussichtlich im Lauf des 2. Halbjahres 2025. Anträge für Strukturprüfungen können ab sofort gestellt werden. Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung. Der Medizinische Dienst Bayern plant in Kürze gemeinsam mit dem StMGP und der BKG eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema. Im Fokus wird hierbei der Verfahrensablauf zu den Prüfungen stehen, insbesondere zu einem zeitlich abgestimmten Verfahren hinsichtlich Antragsstellung Strukturprüfung und Selbsteinschätzung zu Leistungsgruppen.
Hinweise zur Antragstellung
Hinweis
- Die Beantragung erfolgt je Standort des Krankenhauses.
- Für jede Antragsart ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Turnusgemäße Prüfungen sind über einen Sammelantrag zu übermitteln.
- Für speziell gekennzeichnete OPS-Kodes sind alle Stationen bzw. Einheiten mit der jeweiligen Bezeichnung anzugeben.
StrOPS Anträge bzw. Unterlagen über das MD-Portal:
Ab sofort können Sie Ihre StrOPS-Anträge und die dazugehörigen Unterlagen zur Strukturprüfung auch über das MD-Portal einreichen.
Wir bitten Sie den Antrag sowie die Unterlagen gemäß Anlage 5a und 6a der Richtlinie getrennt nach OPS als separate pdf-Dateien zu senden um eine korrekte Zuordnung zu gewährleisten.
Voraussetzungen für die Beantragung
Antragstellung - Formular gemäß Anlage 1a (StrOPS RL 2025)
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2025 vergütungsrelevant werden. Sobald dies erkennbar ist – frühestens ab Oktober 2024 – werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b auf dieser Seite veröffentlicht (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).
Aktuelles zum OPS 8-98b.3
Für die Strukturprüfung des OPS 8-98b.3 (Sonstige multimodale Komplexbehandlung: Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls: Mit Anwendung eines Telekonsildienstes) ist für Kliniken, die mit einem der vier Schlaganfallnetzwerke (TEMPIS, STENO, TRANSIT, NEVAS) zusammen arbeiten, die Übermittlung der netzwerkbezogenen Unterlagen (Dienstpläne des Netzwerkzentrums, Qualifikationsnachweise der Netzwerk-Fachärzte, Kooperationsvertrag mit dem Netzwerk) nicht erforderlich. Diese werden einmalig im Netzwerkzentrum geprüft.
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Existiert bereits ein Vorgang, ist die Angabe unseres Aktenzeichens für eine korrekte Zuordnung wichtig (siehe gelbe Markierung)
- Das Feld Antragsnummer wird demnächst als Pflichtfeld rausgenommen. Bis dahin können Sie eine x-beliebige Nummer eingeben, auch Text ist möglich
- Nach erfolgtem Hochladen aller notwendigen Dokumente, muss der Vorgang durch Sie mit dem Button „Abschließen“ abgeschlossen werden. Erst dann wird der Auftrag an den MD übermittelt.
Hinweis
Die folgenden Formulare sind anzuwenden bei:
Links 2025
Selbstauskunftsbögen 2025
Vorabinformationen zur StrOPS Prüfung
Für Vor-Ort-Prüfungen:
- Jeweiliger Selbstauskunftsbogen (Anlage 5a) in Kopie vorliegend
- Alle erforderlichen Unterlagen gemäß Anlage 6a vorliegend sowie ggf. Möglichkeit zur Besichtigung der Räumlichkeiten, apparative Ausstattung
- Verfügbarer WLAN-/Internetzugang sichergestellt