Befundgestützte Begutachtung in der stationären Begutachtung
Was ist eine "befundgestützte Begutachtung"?
Bei der befundgestützten Begutachtung werden vorhandene Informationen und Unterlagen zur Pflegebegutachtung genutzt, das sind z. B. das Vorgutachten, aktuelle Arztbriefe, die Pflegedokumentation oder ein beantworteter Fragebogen zur aktuellen Pflegesituation.
Dieses Verfahren ermöglicht, dass alle bereits vorhanden Informationen effektiv und effizient genutzt werden können, um eine Begutachtung per Aktenlage abschließen zu können, ohne dass eine Begutachtung vor Ort erfolgen muss.
Das Verfahren wurde über einen Zeitraum von zwei Jahren während der Corona-Pandemie durch den Medizinischen Dienst Bayern in Bayern umfassend erprobt und ausgewertet. Aufgrund der Ergebnisse des Projektes und der positiven Rückmeldungen der stationären Pflegeeinrichtungen wurde das Verfahren in 2022 dauerhaft eingeführt.
Grundsätzlich können alle stationären Pflegeeinrichtungen an diesem Verfahren teilnehmen, da alle Pflegeeinrichtungen bei einem gestellten Höherstufungsantrag für eine/-n ihrer Bewohner/-innen immer eine schriftliche Befundanforderung mit Fragebogen erhalten, mit der Bitte diesen auszufüllen und die relevanten Dokumente innerhalb einer Woche an den Medizinischen Dienst zu senden.
Die Unterlagen müssen aus pflegefachlicher Sicht die vorliegenden Erkrankungen, die Einschränkungen der Selbständigkeit und die notwendige pflegerische Unterstützung im jeweiligen Einzelfall beschreiben und aktuell sein.
Hierunter fallen besonders folgende Unterlagen:
- Aktuelle Strukturierte Informationssammlung (SIS) bzw. Pflegeanamnese
- Auszüge aus dem Pflegebericht, mit Dokumentation der Verschlechterung (z. B. Ereignisse, die aus Sicht der Einrichtung zu dem Höherstufungsantrag geführt haben)
- Aktuelle Maßnahmenplanung
- Bewohnerbogen zur Erhebung der Ergebnisindikatoren, sofern dieser vorliegt
- Medikamentenplan inkl. ärztliche Anordnungen
- Aktuelle ärztliche Berichte/Atteste, der letzte Krankenhaus-/Reha-Entlassungsbericht
Im nächsten Schritt werden die Kopien der ausgewählten Unterlagen mit dem ausgefüllten Fragebogen innerhalb einer Woche an den Medizinischen Dienst per Post verschickt. Sobald die Unterlagen eingegangen sind, werden diese durch speziell geschulte „Sichtungsgutachter/-innen“ geprüft. Sind die Informationen ausreichend aufgrund der Unterlagen, wird der Auftrag zur Begutachtung für die abschließende Gutachtenerstellung an die bearbeitende Gutachterin bzw. den bearbeitenden Gutachter weitergegeben. Das fertige Gutachten wird durch den Medizinischen Dienst Bayern an die Pflegekasse übermittelt. Die Pflegekasse benötigt das Gutachten um zu entscheiden, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung dem Antragsteller zustehen. Waren die Informationen nicht ausreichend, wird entschieden, ob die fehlenden Informationen z. B. ggf. telefonisch erfragt werden können. Dann meldet sich der Medizinische Dienst Bayern noch einmal bei der Pflegeeinrichtung.
Unsere Expertinnen und Experten vom Servicetelefon Pflegebegutachtung beraten Sie gerne und gehen mit Ihnen das vorliegende Gutachten gemeinsam durch. Sie erreichen das Servicetelefon Pflegebegutachtung täglich montags bis freitags von 08.00-16.00 Uhr unter 089 / 159060-5555 oder schreiben Sie uns eine Mail mit Ihrem Rückrufwunsch an pflegeinfo(at)md-bayern.de beziehungsweise nutzen Sie unser Kontaktformular.