Qualität in der Pflege
Qualität in der Pflege
Pflegebedürftige Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sie gut versorgt werden. Der Medizinische Dienst Bayern prüft verbindliche Qualitätsstandards in Pflegeeinrichtungen und Betreuungsdiensten.
In ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe prüft der Medizinische Dienst Bayern regelmäßig die Qualität der Pflege und die Einhaltung der vorgeschriebenen Standards. Der Medizinische Dienst Bayern besucht dazu pro Jahr 90 Prozent der zu prüfenden Pflegeeinrichtungen in Bayern, die übrigen 10 Prozent der Pflegeeinrichtungen werden vom Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung überprüft. Ziel ist es, die Versorgung der Pflegebedürftigen zu sichern und damit deren Lebensqualität so weit wie möglich zu erhalten bzw. zu verbessern.
Die Kriterien dieser Überprüfungen sind in den Qualitätsprüfungsrichtlinien festgelegt und gelten bundesweit. Darin bildet die sogenannte Ergebnisqualität einen besonderen Schwerpunkt. Das heißt, es wird beispielsweise geprüft, ob medizinische und pflegefachliche Anforderungen erfüllt sind und ob Körperpflege und Ernährung ausreichend umgesetzt werden. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinische Dienst Bayern melden ihren Besuch – sofern dies gemäß gesetzlicher Vorgaben vorgeschrieben ist – am Vortag an und überprüfen Prozesse, Strukturen und die pflegerische Qualität in den Einrichtungen. Anlassbezogene Überprüfungen (z. B. aufgrund von Beschwerden) erfolgen immer unangemeldet. Wenn möglich befragen unsere Gutachterinnen und Gutachter die pflegebedürftigen Menschen und beziehen sie in die Qualitätsprüfung ein. Im Vordergrund steht die Frage, welche Pflege tatsächlich beim pflegebedürftigen Menschen ankommt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden auf den Portalen der gesetzlichen Pflegekassen im Internet veröffentlicht.
Bayern verfügt insgesamt über eine hohe Dichte an ambulanten und stationären Betreuungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige in Deutschland. Der Medizinische Dienst Bayern setzt sich mit den durchgeführten Qualitätsprüfungen für die Einhaltung verbindlicher Standards in Pflege und Betreuung ein.
Externer Inhalt
Hier wird ein Inhalt von player.vimeo.com eingebunden.
Da es sich um einen externen Inhalt handelt, bitten wir entsprechend den aktuell geltenden Datenschutzanforderungen um Ihre Einwilligung indem Sie auf "Inhalt anzeigen" klicken. Anschließend wird Ihnen der Inhalt wie gewohnt zur Verfügung stehen.
Sie können Ihre Einwilligung unter "Privatsphäre-Einstellungen" am Ende der Seite zurücknehmen.
Als Gutachterinnen und Gutachter sind beim Medizinischen Dienst Bayern Pflegefachkräfte mit einer Weiterbildung im Qualitätsmanagement tätig. Sie müssen selbst alle in der Pflege gearbeitet haben und bringen in der Regel Erfahrung als Pflegedienst- oder Heimleitung mit. So können sie sach- und fachgerecht prüfen und angemessen mit den Pflegebedürftigen umgehen. Darüber hinaus werden unsere Gutachterinnen und Gutachter im ambulanten Bereich von Fachkräften für die Abrechnungsprüfung unterstützt.
Qualitätsprüfungen erfolgen je nach Größe der Pflegeinstitution durch ein Team bestehend aus speziell geschulten Pflegefachkräften des Medizinischen Dienstes Bayern. Dieses Prüfteam wird im ambulanten Bereich teilweise durch eine Fachkraft für Abrechnungsprüfungen unterstützt. Qualitätsprüfungen werden – sofern dies gemäß gesetzlicher Vorgaben vorgeschrieben ist – am Vortag angekündigt. Anlassprüfungen (z. B. aufgrund von Beschwerden) finden immer unangekündigt statt.
Die Qualitätsprüfungen dauern je nach Prüfart und Größe der Pflegeinstitution in der Regel ein bis zwei Tage. Die Prüfteams bewerten die Pflegeeinrichtung, den Pflege- oder Betreuungsdienst anhand eines umfangreichen Prüfkataloges. Dazu sprechen sie auch mit den zu pflegenden Personen. Werden Defizite festgestellt, beraten die Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes Bayern die Pflegeeinrichtung und suchen wenn möglich bereits während der Prüfung nach einer gemeinsamen Lösung.
In der Prüfung wird unterschieden zwischen Ergebnisqualität und Strukturqualität.
Die Ergebnisqualität betrachtet vor allem die medizinische und pflegerische Versorgung, also ob beispielsweise Medikamente richtig verabreicht und Wunden fachgerecht behandelt werden. Aber auch die Ernährung, Flüssigkeitsversorgung und Körperpflege gehören dazu. Zur Beurteilung der Ergebnisqualität werden bei jeder Qualitätsprüfung in Pflegeinrichtungen mehrere Pflegebedürftige einbezogen, durch unsere Prüfteams persönlich besucht und zur Versorgungssituation befragt.
Die Strukturqualität umfasst hauptsächlich organisatorische Punkte zum Beispiel zum Personal der Pflegeeinrichtung, zu Schulungen und Pflegekonzepten oder zu sozialen Betreuungsangeboten.
Bei ambulanten Pflegediensten wird zudem in der sogenannten Abrechnungsprüfung kontrolliert, ob vereinbarte Leistungen erbracht und korrekt abgerechnet wurden.
Die strukturellen Rahmenbedienungen von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen überprüft der Medizinische Dienst Bayern, indem er abhängig von der Versorgungsform z. B. folgenden Fragen nachgeht:
- Ist ständig ein kompetenter Ansprechpartner für die Pflegebedürftigen erreichbar?
- Sind die Angebote der Betreuung an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen ausgerichtet?
- Ist die Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung der Pflegekräfte ausreichend?
- Ergreift die Einrichtung Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Qualitätsdefiziten?
- Nimmt die Pflegeeinrichtung freiheitseinschränkende Maßnahmen vor?
Wenn eine Pflegeeinrichtung die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen an Pflege- und Servicequalität nicht erfüllt, können die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Bayern Verbesserungsmaßnahmen vorschlagen. Sie informieren zudem die Landesverbände der Pflegekassen über die festgestellten Mängel. Diese können dann eine erneute Prüfung veranlassen, in welcher geprüft wird, ob die erforderlichen Maßnahmen innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt wurden.
Werden Mängel nicht beseitigt, haben die Landesverbände der Pflegekassen verschiedene Möglichkeiten:
Sie können die Vergütung kürzen oder die Pflegedienstleitung zu Fortbildungsmaßnahmen verpflichten. In schwerwiegenden Fällen kann eine Pflegeeinrichtung ihre Zulassung verlieren. Das heißt, der Versorgungsvertrag zwischen dem Landesverband der Pflegekassen und der Einrichtung wird gekündigt. Dies kann die Schließung zur Folge haben.
Zu jeder Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes Bayern wird ein Prüfbericht erstellt. Sofern Defizite vorliegen, sind diese im Prüfbericht benannt und es werden durch den Medizinischen Dienst Bayern geeignete Maßnahmen zum Beheben der Defizite vorgeschlagen. Dieser Prüfbericht wird anschließend an die geprüfte Einrichtung und an die Landesverbände der Pflegekassen versandt. Die geprüfte Einrichtung kann dazu Stellung nehmen. Die Landesverbände der Pflegekassen werden über festgestellte Mängel informiert. Sie können dann z. B. eine Wiederholungsprüfung veranlassen, in der geprüft wird, ob die Pflegeeinrichtung entsprechende Maßnahmen innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt hat.
Die Prüfergebnisse zu den Pflegeeinrichtungen werden für die Öffentlichkeit in aufbereiteter Form auf den Portalen der gesetzlichen Pflegekassen online veröffentlicht.
Die Prüfergebnisse zu den Pflegeeinrichtungen werden von den gesetzlichen Pflegekassen online veröffentlicht. Dort können Sie zusätzlich auch direkt nach bestimmten Einrichtungen und Versorgungsangeboten suchen:
- AOK: AOK-Pflegenavigator www.aok.de/pk/pflegenavigator/
- Betriebskrankenkassen: BKK PflegeFinder www.bkk-pflegefinder.de
- Knappschaft-Bahn-See: Pflegelotse www.pflegelotse.de
- Ersatzkassen: Pflegelotse www.pflegelotse.de
Der Medizinische Dienst Bayern empfiehlt Versicherten und Angehörigen, einen Blick hinter die Kulissen zu werfen. Gute Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen gewähren Pflegebedürftigen und Angehörigen Einblicke in ihre Arbeitsabläufe. Ein Besuchstermin eignet sich ideal, um offene Fragen rund um das Thema Pflegequalität persönlich zu klären.
Nutzen Sie Tage der Offenen Tür und überlegen Sie sich Fragen, die Sie bei dieser Gelegenheit stellen können. Hören Sie sich auch im Freundes- und Bekanntenkreis um oder informieren Sie sich bei Beratungsstellen, ob jemand eine Einrichtung empfehlen kann.
Klären Sie mit einer in Frage kommenden Pflegeeinrichtung, welche Pflege und Betreuung benötigt wird und welche Serviceleistungen gewünscht sind. Die Versorgung sollte individuell auf den pflegebedürftigen Menschen zugeschnitten sein. Die Pflegeeinrichtung sollte sicherstellen, dass in der Regel die gleichen Pflegekräfte die Versorgung übernehmen und der Tagesablauf von den Pflegebedürftigen mitgestaltet werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten nicht zu häufig wechseln und gut qualifiziert sein.
Die Pflegekassen informieren im Internet, wie die Pflegeeinrichtungen bei der letzten Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes abgeschnitten haben. Diese Prüfergebnisse bieten eine Entscheidungshilfe für Pflegebedürftige und Angehörige.
Bei stationären Pflegeeinrichtungen informiert zusätzlich auch die regional zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) über die Prüfergebnisse der Heimaufsicht.
Sie stellen erhebliche Mängel in der Pflege eines Angehörigen fest oder sind mit der Betreuung durch die Pflegeeinrichtung oder den Betreuungsdienst nicht einverstanden?
Gehen Sie bei Pflegemängeln am besten schrittweise vor:
- Teilen Sie zunächst dem zuständigen Pflegepersonal Ihre Bedenken direkt mit
- Wenden Sie sich ggf. zusätzlich an die Pflegedienstleitung oder die Einrichtungsleitung
- Sollten Klärungsversuche mit der Pflegeeinrichtung nicht (ausreichend) Abhilfe schaffen, informieren Sie den Medizinischen Dienst Bayern über die Mängel
Bei Pflegemängeln in stationären Pflegeeinrichtungen haben Betroffene zudem die Möglichkeit, die regional zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) zu informieren.
Weitere Fragen und Antworten zum Thema Beschwerden über Pflegeeinrichtungen haben wir für Sie auf unserer Themenseite zusammengestellt.
Ein konstant hohes Niveau bei der Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages ist uns wichtig. Der Medizinische Dienst Bayern ist als Prüfinstitution für die Qualitätssicherung der Pflege im Freistaat verantwortlich. Um auch für uns selbst eine hohe Qualität zu garantieren, sind verschiedene Qualitätssicherungsmaßnahmen etabliert.
Qualitätssicherungsinstrumente der Qualitätssicherung in der Pflege sind:
- Medizinische Dienst-übergreifende Audits
- Befragungen der Pflegeeinrichtungen und der Landesverbände der Pflegekassen
- Plausibilität der Prüfberichte
- Externe Audits
Darüber hinaus kann der Medizinische Dienst Bayern auf vielfältige interne Qualitätsinstrumente zurückgreifen und entwickelt diese konsequent weiter.