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Ambulante Pflegeeinrichtungen wie z. B. Pflegedienste und Sozialstationen erbringen ein breites Spektrum an Leistungen – von der hauswirtschaftlichen Versorgung über die Grund- und Behandlungspflege bis hin zur ambulanten Intensivpflege. Der Medizinische Dienst Bayern prüft verbindliche Qualitätsstandards in ambulanten Pflegeeinrichtungen.

 

Grundlage für die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes in ambulanten Pflegeeinrichtungen ist unser gesetzlich definierter Prüfauftrag nach §§ 112 und 114 SGB XI. Die Prüfinhalte sind in der bundesweit einheitlichen Qualitätsprüfungsrichtlinie für ambulante Pflegeeinrichtungen festgelegt, welche Sie hier einsehen können.

 

Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden auf den Portalen der gesetzlichen Pflegekassen veröffentlicht. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

 

Zusätzlich nehmen wir bei pflegerischen Defiziten in der Versorgung durch ambulante Pflegedienste auch Beschwerden entgegen. Nähere Informationen für Beschwerdeführer/-innen und unsere Kontaktmöglichkeiten haben wir hier für Sie zusammengefasst.